Versorgungskompass: Geburtshilfe und Hebammenversorgung Teil 4 – Erste Zahlen zur Inanspruchnahme des nicht invasiven Pränataltests auf Trisomie 13, 18 und 21 (NIPT)

Dagmar Hertle, Danny Wende

Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. September 2019 wurde der nicht invasive Pränataltest auf die fetalen Trisomien 13, 18 und 21 (NIPT) in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen. Nach Fertigstellung der Versicherteninformation wurde der NIPT ab dem 1. Juli 2022 Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Auch zuvor konnten Schwangere den Test, der 2012 auf den Markt kam, in Anspruch nehmen, allerdings nur als Selbstzahlerleistung (IGeL). Dazu liegen keine Zahlen zur Inanspruchnahme vor.

Als Ziele der Kostenübernahme durch die Krankenkasse benennt der G-BA, der Test solle der Schwangeren eine Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Situation hinsichtlich des Vorliegens einer Trisomie im Rahmen der ärztlichen Begleitung ermöglichen. Der Test solle jedoch nicht als „Reihenuntersuchung“ eingesetzt werden, sondern die Rate an invasiven Untersuchungen (Amniozentese, Chorionzottenbiopsie) verringern.

Das Paper sowie die zugehörigen interaktiven Grafiken zeigen erstmals Krankenkassendaten zur Inanspruchnahme von Leistungen rund um den NIPT, also Beratungen vor und nach NIPT, die Durchführung des Tests sowie nachfolgende invasive diagnostische Maßnahmen. Dargestellt wird die Inanspruchnahme nach Leistung, Alter und regnionaler Verteilung.

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Keywords:Hebammenversorgung, Geburtshilfe, NIPT, invasiv, Pränataltest PDF, 409.32 KB DOI 10.30433/ePGSF.2024.008 CC BY-ND 4.0
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Versorgungskompass: Geburtshilfe und Hebammenversorgung Teil 4 – Erste Zahlen zur Inanspruchnahme des nicht invasiven Pränataltests auf Trisomie 13, 18 und 21 (NIPT)
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