Inanspruchnahme von Hebammenvorsorge nach sozioökonomischem Status

Die obige Grafik zeigt den Anteil der Schwangerschaften, bei denen eine bestimmte Anzahl von Vorsorgeleistungen durch eine freiberufliche Hebamme erbracht wurde. Dabei entspricht 0 = keine Schwangerenvorsorge durch eine Hebamme, 1-4 Vorsorgetermine mit einer Hebamme, 5 und mehr Vorsorgetermine mit einer Hebamme.

Der sozioökonomische Status (SES) der Frauen wurde in Anlehnung an die „Messung des sozioökonomischen Status in der Studie Gesundheit in Deutschland aktuell (GEDA)“ des Robert Koch-Instituts über einen Index klassifiziert (Lampert et al., 2013). Die genutzten Kriterien des Index waren: der Beruf der Frau ein Jahr vor der Schwangerschaft, der höchste Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie das Nettoäquivalenzeinkommen bemessen am beitragspflichtigen Einkommen der Schwangeren und ihrer Familie (bestimmt durch die Familienversicherung, soweit vorhanden). Die Einstufung des SES in die fünf Gruppen „gering“, „verringert“, „durchschnittlich“, „erhöht“, „hoch“ erfolgte über die Quintile des SES-Index.

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