Erklärung zur Barrierefreiheit
Das bifg ist bemüht, seinen Webauftritt www.bifg.de im Einklang mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem BGG (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den gesamten Webauftritt des bifg.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Es ist unser Bestreben, unser Internetangebot möglichst vielen Nutzern zugänglich zu machen und wir arbeiten aktuell an der Verbesserung in Hinblick auf die Barrierefreiheit. Es ist uns bewusst, dass einige Nutzer leider noch immer Barrieren vorfinden werden. Folgende Bereiche unserer Website sind nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente sind auf unseren Seiten zum Teil nicht barrierefrei. Die E-Books der Versorgungsreporte sind seit dem Krankenhausreport 2020 barrierefrei, die PDF-Artikel unserer Publikation „Gesundheitswesen aktuell“ sind ab der Ausgabe 2020 barrierefrei. Die Überarbeitung sämtlicher PDF-Dateien älteren Datums, die auf der Website bereitgestellt werden, würde eine unverhältnismäßige organisatorische und finanzielle Belastung darstellen. Aus Gründen der Effizienz konzentrieren wir uns hier bei der Umsetzung auf die aktuelleren Angebote auf unserer Website.
Das Arbeitsmaterial und die digitalen Pressemappen zu den Versorgungsreporten sind nicht barrierefrei. Die digitalen Pressemappen sind seit dem Pflegereport 2020 barrierefrei.
Die Downloads zum BARMER Versorgungs- und Forschungskongress aus dem Jahr 2019 und älter sind nicht barrierefrei. Ab dem Kongress 2020 werden Downloads auch barrierefrei zur Verfügung stehen. Dokumente von Projektpartnern wie beispielsweise Projektabschlussberichte sind nicht immer barrierefrei.
Die interaktiven Grafiken in unserem Datenportal sind nicht barrierefrei. Die komplexen interaktiven, individuell gestaltbaren, dynamischen Grafiken barrierefrei zu gestalten, ist mit dem aktuellen Stand der Technik schwierig umzusetzen und auf Basis der zugrundeliegenden Programmierung auf unserer Website nicht möglich. Bei einem kompletten Relaunch der Website werden wir allerdings versuchen, hier Lösungen zu finden. Wir bieten jedoch zu jeder interaktiven Grafik einen CSV-Download der aktuellen Ansicht an. Bei Problemen mit unseren Grafiken oder komplexen Tabellen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir bieten Ihnen beispielsweise die Möglichkeit an, Ihnen Inhalte vorzulesen oder einen Ihren Interessen entsprechenden CSV-Download durchzuführen und Ihnen die Datei zuzuschicken.
Die interaktiven Grafiken des Morbiditäts- und Sozialatlas sind ebenfalls nicht barrierefrei. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, uns bei Problemen zu kontaktieren.
Informationen zu den Inhalten der Website, zur Navigation sowie zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit sind aktuell noch nicht in Gebärdensprache verfügbar. Wir arbeiten derzeit an der Umsetzung und werden die Inhalte entsprechend aufbereitet in Kürze zur Verfügung stellen.
Barriere melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte nutzen Sie hierfür das Formular Barrieren melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.07.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.03.2022 überprüft.