Das bifg ist bemüht, seinen Webauftritt www.bifg.de im Einklang mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem BGG (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den gesamten Webauftritt des bifg.
Es ist unser Bestreben, unser Internetangebot möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern zugänglich zu machen und wir arbeiten aktuell an der Verbesserung in Hinblick auf die Barrierefreiheit. Es ist uns bewusst, dass einige Nutzerinnen und Nutzer leider noch immer Barrieren vorfinden werden. Folgende Bereiche unserer Website sind nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente sind auf unseren Seiten zum Teil nicht barrierefrei. Die E-Books der Versorgungsreporte sind seit dem Krankenhausreport 2020 barrierefrei, die PDF-Artikel unserer Publikation „Gesundheitswesen aktuell“ sind ab der Ausgabe 2020 barrierefrei. Die Überarbeitung sämtlicher PDF-Dateien älteren Datums, die auf der Website bereitgestellt werden, würde eine unverhältnismäßige organisatorische und finanzielle Belastung darstellen. Aus Gründen der Effizienz konzentrieren wir uns hier bei der Umsetzung auf die aktuelleren Angebote auf unserer Website
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder möchten Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne an uns wenden.
Alternativ können Sie uns auch auf dem Postweg erreichen unter:
BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung
Lichtscheider Str. 89
42285 Wuppertal
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Diese Erklärung wurde am 27.07.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.11.2025 überprüft.