ePaper des bifg

Neben den Reporten und dem „Gesundheitswesen aktuell“ veröffentlicht das bifg in Form der bifg-ePaper wissenschaftliche Studien, Sonderauswertungen und Artikel als Open-Access-Publikationen auf der Website.

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Entwicklung der Anzahl vollstationärer Krankenhausfälle in Deutschland während und nach der COVID-19-Pandemie 16. März 2026

Der Beginn der COVID-19-Pandemie bedeutete für die deutschen Krankenhäuser eine abrupte Veränderung des Leistungsgeschehens. So sank die Anzahl an Behandlungsfällen von 19,4 Millionen im Jahr 2019 auf 16,8 Millionen im Jahr 2020 und damit um rund 13 Prozent. Diese Veränderung war nicht nur kurzfristiger Natur. Auch im Jahr 2024 erreichte die Krankenhausfallzahl mit 17,6 Millionen nicht mehr ihr Ausgangsniveau.  In dem vorliegenden ePaper analysiert das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) diese tiefgreifenden Veränderungen im stationären Bereich. Hierfür wird eine Methodik zur Schätzung von Exzess-Fallzahlen eingesetzt, die auf einem Vergleich der tatsächlichen Fallzahlen mit den ausgehend von den Daten des Jahres 2019 zu erwartenden Fallzahlen basiert. Diese Methodik erlaubt eine Charakterisierung der seit Pandemiebeginn „fehlenden“ Fälle sowie ihrer zeitlichen Entwicklung. Des Weiteren ermöglicht sie die Identifikation von Bevölkerungsgruppen, die überdurchschnittlich hohe oder niedrige Exzess-Fallzahlen aufwiesen. Neben den vollstationären Fallzahlen werden die Belegungstage sowie die Krankenhaussterblichkeit in den Blick genommen. Die Ergebnisse der Analysen zeigen, dass die vollstationären Fallzahlen seit 2020 persistent um 14 bis 16 Prozent unterhalb ihres ausgehend von 2019 erwarteten Wertes lagen. Analoge Entwicklungen ergaben sich bei den Belegungstagen. Besonders starke Rückgänge zeigten sich bei Fällen mit Hauptdiagnosen, die auf einen niedrigen bis moderaten Schweregrad hindeuten. Hierzu zählen beispielsweise Rückenschmerzen, Hals- und Brustschmerzen sowie Bauch- und Beckenschmerzen. Fallzahlrückgänge zeigten sich jedoch in allen Diagnosegruppen und Altersklassen. Besonders ausgeprägt und persistent fielen diese Rückgänge bei zu Hause betreuten Pflegebedürftigen mit niedrigem Pflegegrad aus. Auch die Krankenhaussterblichkeit fiel mit Pandemiebeginn unter ihr erwartetes Niveau. Dies galt insbesondere für Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner mit Krebserkrankungen. Zusammenfassend offenbaren die Analyseergebnisse persistente Veränderungen im Bereich der stationären Versorgung. Auffällige Rückgänge bei Fällen mit niedrigem bis moderatem Schweregrad sowie bei vulnerablen Bevölkerungsgruppen weisen auf eine systematische Vermeidung von stationären Behandlungen hin. Zusammengenommen mit einem hohen Ambulantisierungspotenzial unter den verbleibenden vollstationären Fällen machen diese Ergebnisse eine baldige Rückkehr der vollstationären Fallzahlen auf ihr Ausgangsniveau unwahrscheinlich. Ein Erhalt bestehender stationärer Kapazitäten um jeden Preis im Rahmen der aktuellen Krankenhausreform ist angesichts dieser Ergebnisse aus Versorgungsgesichtspunkten nicht zu rechtfertigen. Ergänzend zum ePaper stehen interessierten Nutzerinnen und Nutzern interaktive Grafiken mit weiteren Analyseergebnissen im Versorgungskompass zur Verfügung. Zum Versorgungskompass Zum ePaper

Autor(inn)en: Martin Rößler, Claudia Schulte, Ulrike Illmann, Uwe Repschläger, Christoph Bobeth, Dagmar Hertle, Danny Wende
Flickenteppich Pflege – Eine Bestandsaufnahme der ambulanten Pflege 3. November 2025

Die ambulante Berufspflege in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Historisch gewachsene, uneinheitliche gesetzliche Regelungen haben zu einem „regulatorischen Flickenteppich“ geführt. In den einzelnen Bundesländern lässt sich eine unterschiedliche Angebotsstruktur und Auslastung feststellen. Das Paper möchte im Sinne einer Bestandsaufnahme die gegenwärtigen Rahmenbedingungen für die ambulante Berufspflege aufzeigen. Diese muss gleichzeitig vor allem nach zwei unterschiedlichen Rechtskreisen handeln, und zwar nach dem Sozialgesetzbuch V für die Krankenversicherung (SGB V) und dem SGB XI für die Pflegeversicherung. Aufgrund der Komplexität und Breite des Themas bezieht sich die Bestandsaufnahme auf die ambulante medizinisch-pflegerische Versorgung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V/§132a SGB V und die ambulante Pflege in der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI/§ 72 SGB XI durch Pflegedienste. Skizziert werden Spezialisierungsentwicklungen in der häuslichen Krankenpflege wie auch Aspekte ihrer Leistungserbringung in der stationären Langzeitversorgung. Für die Entwicklung zukünftiger Leistungskataloge und neuer Verträge, wie sie unter anderem Ziel der aktuellen Gesetzesvorhaben sind, sollten die gegenwärtigen Bedingungen reflektiert werden. Hierzu gehört auch die Betrachtung der kommunalen Bedarfsplanung, die nicht losgelöst vom vertraglichen Versorgungsgeschehen zu sehen ist.

Autor(inn)en: Sonja Laag, Rolf Müller
Projektion der hausärztlichen Versorgung bis 2040 2. Oktober 2025

Die hausärztliche Versorgung bildet die Basis unseres Gesundheitssystems und spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung einer flächendeckenden, patientennahen medizinischen Betreuung. Angesichts demografischer Veränderungen, medizinischer Fortschritte und gesellschaftlicher Entwicklungen stehen wir vor erheblichen Herausforderungen, die die zukünftige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der hausärztlichen Versorgung maßgeblich beeinflussen werden. Neue Versorgungskonzepte wie das Primärarztsystem greifen potenziell tief in die Versorgungsstruktur ein, deren Planung bereits heute mit vielen Unwägbarkeiten versehen ist. Der vorliegende Artikel analysiert die Zukunftsperspektiven der hausärztlichen Versorgung in Deutschland. Basierend auf einer Befragung von Hausärztinnen und Hausärzten der Bertelsmann Stiftung beschreibt der Beitrag eine Projektion der hausärztlichen Versorgungssituation bis zum Jahr 2040, analysiert die aktuellen Trends und diskutiert mögliche Maßnahmen zur Sicherung einer flächendeckenden medizinischen Grundversorgung. Erstmals werden dabei auch die veränderten Trends in der Bedarfsentwicklung der Bevölkerung und der Arbeitssituation der Ärzteschaft seit der Coronapandemie berücksichtigt. Im Versorgungskompass des bifg können sich Nutzerinnen und Nutzer zudem einen Überblick über die zeitliche Entwicklung und regionale Verteilung von Angebot und Bedarf an hausärztlichen Kapazitäten verschaffen. Die Bereitstellung interaktiver Grafiken ermöglicht hierbei eine individuelle Anpassung der Darstellungen – etwa nach Szenario, Region und Planungshorizont.  Zum Versorgungskompass Eine Kurzfassung des vorliegenden ePapers gibt einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse. Zur Kurzfassung des ePapers  

Autor(inn)en: Danny Wende, Christoph Bobeth, Claudia Schulte, Martin Rößler
Wohlfahrtsbasierte Versorgungsplanung: Ein Modell zur Ermittlung der optimalen Anzahl und Lokation von Behandlungsorten 12. März 2025

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Behandlungsqualität in Kliniken verbessern und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten sicherstellen. Dabei sollten Erreichbarkeit und Behandlungsqualität gemäß den Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger in Einklang gebracht werden. Doch wie viele Behandlungsorte sind unter Berücksichtigung dieser Aspekte optimal? Und wo liegen diese Behandlungsorte? Das bifg stellt ein aus verschiedenen Teilmodellen bestehendes Modell zur Beantwortung dieser Fragen vor. Hierzu gehören eine Volume-Outcome-Analyse, aus der die Stärke der möglichen Qualitätsverbesserungen durch Zentralisierung resultiert, ein Gravitationsmodell, das potenziellen Patientinnen und Patienten einen neuen Behandlungsort zuweist, und ein Befragungsexperiment, das Aufschluss gibt über die Bereitschaft der potenziellen Patientinnen und Patienten, weitere Wegstrecken für Qualitätsgewinne in Kauf zu nehmen. Ergebnis des Modells sind regionale Verteilungen von Behandlungsorten, deren Wohlfahrtsgewinne für die Bevölkerung sich auch untereinander vergleichen lassen. Das Modell ist als englischsprachiger Preprint auf der Plattform Research Square erschienen. Das vorliegende deutschsprachige ePaper gibt eine kurze Einführung in das Modell. Zum Originalpaper

Autor(inn)en: Martin Rößler, Laura Korthauer, Isabelle Petrautzki, Christoph Bobeth, Claudia Schulte, Dagmar Hertle, Uwe Repschläger, Christoph Straub, Danny Wende
Versorgungskompass: Geburtshilfe und Hebammenversorgung Teil 4 – Erste Zahlen zur Inanspruchnahme des nicht invasiven Pränataltests auf Trisomie 13, 18 und 21 (NIPT) 22. Januar 2025

Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. September 2019 wurde der nicht invasive Pränataltest auf die fetalen Trisomien 13, 18 und 21 (NIPT) in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen. Nach Fertigstellung der Versicherteninformation wurde der NIPT ab dem 1. Juli 2022 Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Auch zuvor konnten Schwangere den Test, der 2012 auf den Markt kam, in Anspruch nehmen, allerdings nur als Selbstzahlerleistung (IGeL). Dazu liegen keine Zahlen zur Inanspruchnahme vor. Als Ziele der Kostenübernahme durch die Krankenkasse benennt der G-BA, der Test solle der Schwangeren eine Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Situation hinsichtlich des Vorliegens einer Trisomie im Rahmen der ärztlichen Begleitung ermöglichen. Der Test solle jedoch nicht als „Reihenuntersuchung“ eingesetzt werden, sondern die Rate an invasiven Untersuchungen (Amniozentese, Chorionzottenbiopsie) verringern. Das Paper sowie die zugehörigen interaktiven Grafiken zeigen erstmals Krankenkassendaten zur Inanspruchnahme von Leistungen rund um den NIPT, also Beratungen vor und nach NIPT, die Durchführung des Tests sowie nachfolgende invasive diagnostische Maßnahmen. Dargestellt wird die Inanspruchnahme nach Leistung, Alter und regionaler Verteilung. Eine Zusammenfassung diese ePapers ist im Deutschen Ärzteblatt erschienen. Zum Versorgungskompass Zur Originalpublikation  

Autor(inn)en: Dagmar Hertle, Danny Wende
Regionale Unterschiede, wiederholte Inanspruchnahme und Kosten des Rettungsdienstes in Deutschland 30. September 2024

Die Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung stellen einen zentralen Beitrag zur Gestaltung der künftigen Gesundheitsversorgung in Deutschland dar. Diese Reformvorschläge umfassen eine Anpassung der Strukturen des Rettungsdienstes. In den vergangenen Jahren waren deutliche Anstiege der Inanspruchnahme des Rettungsdienstes und der damit verbundenen Krankenhausaufnahmen und Kosten festzustellen. Bislang mangelt es jedoch an belastbaren Analysen zu relevanten Charakteristika der betroffenen Patientinnen und Patienten. Vor diesem Hintergrund widmete sich das bifg bereits in einem vorangegangenen ePaper den Eigenschaften von Patientinnen und Patienten, die den Rettungsdienst im Rahmen von Krankenhausaufnahmen nutzten. In diesem neuen ePaper werden nun regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme und den Kosten des Rettungsdienstes in den Blick genommen. Die Grundlage hierfür bilden BARMER-Daten des Jahres 2022. Der Einsatz aller Rettungsmittel unterschied sich, jeweils bezogen auf 1.000 Einwohner, regional in erheblichem Maße. Das Gleiche galt auch für die Fallkosten der Einsätze. Darüber hinaus zeigte sich, dass etwa ein Drittel aller Patientinnen und Patienten im Jahr 2022 den Rettungsdienst mehr als einmal in Anspruch nahm. Auf diese Patientinnen und Patienten entfielen etwa zwei Drittel aller Fälle. Auch in Bezug auf diese Mehrfachnutzung zeigten sich große regionale Unterschiede. Eine detaillierte Betrachtung der Mehrfachnutzer offenbarte insbesondere starke Zusammenhänge mit Pflegebedürftigkeit und niedrigem Einkommensniveau. Diese Ergebnisse werden im ePaper mit Bezug zu den aktuellen Reformbestrebungen diskutiert. Dieses ePaper ist als englischsprachige Originalpublikation im Journal Medizinische Klinik – Intensivmedizin und Notfallmedizin erschienen.

Autor(inn)en: Martin Rößler, Claudia Schulte, Christoph Bobeth, Isabelle Petrautzki, Laura Korthauer, Janosch Dahmen, Danny Wende, Christian Karagiannidis
Versorgungskompass: Geburtshilfe und Hebammenversorgung Teil 3 – Häufigkeiten von Risikofaktoren und von CTG- und Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft 1. Juli 2024

Schwangerschaft und Geburt sind natürliche Lebensereignisse. Die meisten Schwangeren sind gesund und erleben eine unauffällige Schwangerschaft. Es können aber Komplikationen auftreten und die Schwangerenvorsorge, die in den 1960er Jahren eingeführt wurde, hat das Ziel diese frühzeitig zu erkennen und ggf. rechtzeitig zu behandeln. Seit Einführung der Schwangerenvorsorge wurde die Liste von Befunden und Risiken im Mutterpass immer länger und die Überwachung der Schwangeren immer intensiver. Aktuell wird bei 85 Prozent der Schwangeren mindestens ein Befund oder Risiko verschlüsselt. Der Versorgungskompass Geburtshilfe und Hebammenversorgung Teil 3 widmet sich – ausgehend von den in den Mutterschafts-Richtlinien aufgelisteten Kriterien für einen besonderen Überwachungsbedarf – der Frage, wie häufig die einzelnen Befunde/Risiken vorkommen. Damit im Zusammenhang wird die Anzahl der zusätzlich zu den drei Basis-Screenings durchgeführten Ultraschalluntersuchungen und die Anzahl der abgerechneten CTG-Kontrollen bei Schwangeren mit und ohne besonderen Überwachungsbedarf dargestellt. Hintergrund der hier vorgelegten Routinedaten-Auswertungen sind zwei Befragungen von BARMER-Versicherten aus den Jahren 2015 und 2023, die gezeigt hatten, dass Schwangere mit und ohne besonderem Überwachungsbedarf ähnlich viele CTG- und Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft erhielten und somit die Vorgaben der Mutterschafts-Richtlinien nicht eingehalten wurden. Die interaktiven Grafiken ermöglichen den Nutzenden durch individuelle Filtermöglichkeiten die Darstellung nach Bundesländern und Jahren. Wie auch bei den vorausgegangenen Teilen des Versorgungskompass Geburtshilfe und Hebammenversorgung stehen die Daten als Download zur Verfügung. Das ePaper „Häufigkeiten von Risikofaktoren und von CTG- und Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft“ erläutert die Hintergründe der Analysen und das methodische Vorgehen. Zentrale Ergebnisse zur Versorgungslage werden beispielhaft dargestellt.  Zum Versorgungskompass

Autor(inn)en: Dagmar Hertle, Danny Wende
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes im Kontext von Krankenhausaufnahmen 7. Mai 2024

Die Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung stellen einen zentralen Beitrag zur Gestaltung der künftigen Gesundheitsversorgung in Deutschland dar. Diese Reformvorschläge umfassen eine Anpassung der Strukturen des Rettungsdienstes. In den vergangenen Jahren waren deutliche Anstiege der Inanspruchnahme des Rettungsdienstes und der damit verbundenen Krankenhausaufnahmen und Kosten festzustellen. Bislang fehlen jedoch belastbare Analysen zu relevanten Charakteristika der betroffenen Patientinnen und Patienten. Dieses ePaper widmet sich den Eigenschaften von Krankenhausfällen, die den Rettungsdienst im Rahmen ihrer stationären Aufnahme in Anspruch nahmen. Die Grundlage hierfür bilden BARMER-Daten des Jahres 2022. Neben demografischen Merkmalen und Diagnosen werden verschiedene Schweregradindikatoren betrachtet und eine Differenzierung nach eingesetztem Rettungsmittel vorgenommen. Als Referenzgruppe dienen Krankenhausfälle, deren Aufnahme ohne Inanspruchnahme des Rettungsdienstes erfolgte. Die Ergebnisse der Analyse zeigen in Bezug auf Krankenhausfälle mit Inanspruchnahme des Rettungsdienstes einen deutlichen Schwerpunkt der Altersverteilung bei hochbetagten Patientinnen und Patienten zwischen 80 und 90 Jahren. Im Vergleich zu Krankenhausfällen ohne Inanspruchnahme des Rettungsdienstes waren Fälle mit Inanspruchnahme des Rettungsdienstes durch tendenziell höhere Schweregrade gekennzeichnet; jedoch wurde der Schweregrad von ca. 30 Prozent der Krankenhausfälle, denen die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vorausging, auf Grundlage eines kombinierten Schweregradindikators als niedrig bis moderat eingestuft. Die Implikationen dieser Ergebnisse werden diskutiert und mögliche Lösungsansätze skizziert. Dieses ePaper ist als englischsprachige Originalpublikation im Journal Medizinische Klinik – Intensivmedizin und Notfallmedizin erschienen.

Autor(inn)en: Martin Rößler, Claudia Schulte, Christoph Bobeth, Danny Wende, Christian Karagiannidis
Versorgungskompass: Geburtshilfe und Hebammenversorgung Teil 2 – Leistungsgeschehen 27. März 2024

In Ergänzung zu dem im Dezember 2023 veröffentlichten Papier „Versorgungskompass: Geburtshilfe und Hebammenversorgung – Teil 1“, das sich mit Daten rund um die Geburt und den Versorgungsangeboten von Hebammen befasst, wirft Teil 2 den Blick auf das Leistungsgeschehen aus der Perspektive der Versicherten. Dargestellt werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen während der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett, sofern sie von freiberuflichen Hebammen erbracht wurden. Dabei werden ärztliche Leistungen punktuell einbezogen. Die Darstellungen umfassen die einzelnen Leistungen gemäß Hebammenhilfe-Vertrag nach Bundesländern und Jahren, sowie aggregiert zu Schwangerschaft und Wochenbett nach sozioökonomischem Status der Versicherten. Seit Beginn der Coronapandemie dürfen freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland erstmals Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, Beratungen bei Beschwerden in der Schwangerschaft und Betreuung im Wochenbett und in der Stillzeit auch digital durchführen und gesondert abrechnen. Daher wurden auch die erbrachten digitalen Hebammenleistungen in die Analysen einbezogen. Die Schwangerenvorsorge durch Hebammen und die im europäischen Vergleich einzigartige aufsuchende Wochenbettbetreuung werden noch etwas detaillierter betrachtet. Hierzu sind auch Angaben zur Anzahl der abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen durch Hebammen und zur Anzahl der Wochenbettbesuche innerhalb der ersten 10 Tage und danach zu finden. Die interaktiven Grafiken und Landkarten ermöglichen den Nutzenden durch das Setzen entsprechender Filter auch die Beantwortung eigener Fragestellungen, z. B. zu abgerechneten Leistungen freiberuflicher Hebammen in einzelnen Bundesländern, digitalen Hebammenleistungen oder der Schwangerenvorsorge nach Anzahl und sozioökonomischem Status. Alle Interessierten können den frei zugänglichen Kompass nutzen. Im vorliegenden Papier wird der methodische Hintergrund erläutert und es werden einige zentrale Ergebnisse zur Versorgungslage beispielhaft dargestellt.  Zum Versorgungskompass

Autor(inn)en: Dagmar Hertle, Danny Wende
Onkologische Zubereitungen in Deutschland. Empirische Analysen und Leitkonzept zur Strukturreform 12. Februar 2024

Die ambulante Versorgung krebskranker Patientinnen und Patienten erfolgt oftmals mit Infusionen von Krebsmedikamenten. Diese Medikamente werden in Infusionsbeuteln vor der Applikation in Apotheken zubereitet, also dosiert wie verordnet und in eine Trägerlösung gegeben. Anders als bei anderen Arzneimitteln ist hier die Kooperation zwischen Arztpraxis und Apotheke explizit gesetzlich erlaubt. Die Arztpraxis wählt die Zubereitungsapotheke und übersendet dieser die Verordnung direkt. Der Apotheke entsteht in diesem Prozess durch die Differenz zwischen dem Einkaufspreis der für die Zubereitung verwendeten Arzneimittel am Markt und der Vergütung durch die Krankenkasse eine Handelsspanne, die sich zu erheblichen Gewinnen summieren kann: wie die Recherche des ARD-Magazins Monitor im Sommer 2023 zeigte, bis zu 1.000 Euro je Zubereitung. Dadurch kam es zu Überzahlungen der Krankenkassen von geschätzt mehreren hundert Millionen Euro. Intransparenz und zahlreiche aufgedeckte kriminelle Machenschaften überschatten in den letzten Jahren zusätzlich den Markt onkologischer Zubereitungen. Das vorliegende ePaper widmet sich dieser Problematik. Wie ist der Markt rund um die Zubereitung ambulanter onkologischer Arzneimittel in Deutschland beschaffen? Welche Anteile haben öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken und Herstellbetriebe? Wie groß sind die Lieferentfernungen und wie lange dauern die Lieferungen? Auf Basis dieser empirischen Erkenntnisse und mit dem Ziel künftiger Transparenz wird ein Reformkonzept entwickelt, das lediglich geringfügige gesetzliche Änderungen empfiehlt. Grundlegend ist dabei, dass diese Reform weder auf krebskranke Patientinnen und Patienten noch auf behandelnde Ärztinnen und Ärzte Auswirkungen hat. Stattdessen sollen die bewährten Preisinstrumente des übrigen Arzneimittelmarkts auch bei den onkologischen Arzneimitteln in Zubereitungen angewendet werden.

Autor(inn)en: Nikolaus Schmitt, Danny Wende
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Mehr Transparenz für mehr Akzeptanz 25. Januar 2024

DiGA (umgangssprachlich auch „App auf Rezept“ genannt) sind digitale Medizinprodukte, also Apps oder Webanwendungen, die von Patientinnen und Patienten eigenständig genutzt werden und bei der Linderung von Beschwerden, der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen können. Seit Dezember 2019 kann in freier Form oder mit ärztlicher Verordnung ein Rezeptcode bei der Krankenkasse angefordert werden. Mit den DiGA und der dazugehörigen Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen nimmt das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle ein. Gerade unter den Pandemiebedingungen der letzten Jahre boten kontaktlose Therapiealternativen die Chance, den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern. Zudem besteht die Erwartung, dass DiGA in medizinisch strukturschwachen Regionen die Versorgungssituation verbessern können. Sie ermöglichen außerdem, dass sich die Versorgung an den zeitlichen und örtlichen Bedarf von betroffenen Personen orientieren kann, im Gegensatz zur Regelversorgung, in der sich die Patientinnen und Patienten an die Strukturen der Versorgung mit ihren Öffnungszeiten und Fahrtwegen anpassen müssen. Trotz der Vorteile für Patientinnen und Patienten fällt jedoch auf, dass DiGA noch nicht vollumfänglich in der Versorgung bei den betroffenen Personen angekommen sind. Dies lässt sich aus den bisherigen Anträgen ableiten. DiGA bieten allerdings nicht nur Vorteile und Chancen. Das besondere Zulassungsverfahren (Fast-Track-Verfahren) birgt beispielsweise auch das Risiko, dass DiGA teilweise ohne nachgewiesenen Nutzen in die Versorgung aufgenommen werden. So setzen Nutzende möglicherweise ihre Hoffnung auf ein unpraktisches oder unwirksames Produkt. Gleichzeitig ist die Preisgestaltung der DiGA ein immer wieder stark diskutiertes Thema, nicht nur zwischen Herstellern und Kostenträgern. Das vorliegende ePaper soll dazu beitragen, die anhaltende Fachdiskussion mit weiteren Erkenntnissen zu unterstützen. Dabei werden Ergebnisse einer aktuellen Befragung von BARMER-Versicherten zur DiGA-Nutzung sowie Routinedatenanalysen der BARMER vorgestellt. Besonders die Auswertung der Sekundärdaten liefert Erkenntnisse über die demografische bzw. epidemiologische Charakterisierung der DiGA-Nutzenden. Im Fazit werden auf Basis der aufgezeigten Ergebnisse der Versichertenbefragung, Sekundärdatenanalysen und BARMER-eigenen Erfahrungen im Umgang mit DiGA Möglichkeiten aufgezeigt, wie das DiGA-Verfahren angepasst werden könnte, um die Versorgung mit DiGA zu verbessern und die Inanspruchnahme zu fördern. 

Autor(inn)en: Andreas Rumbler, Helmut L'hoest, Kristina Marie Arndt, Anna Laura Janke, Ursula Marschall
Versorgungskompass: Geburtshilfe und Hebammenversorgung – Teil 1: Daten rund um die Geburt und Versorgungsangebote durch Hebammen 18. Dezember 2023

Jährlich werden in Deutschland etwa 780.000 Kinder geboren. Zählt man Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche hinzu, dann sind etwa 1 Mio. Frauen im Jahr zu versorgen. Schwangerschaft und Geburt gehören damit zu den häufigsten Behandlungsanlässen in Deutschland. Seit Jahren werden Defizite in der Versorgung von Schwangeren, Gebärenden, Müttern und ihren Kindern angemahnt. Im Bewusstsein der Defizite und im Bestreben, eine Verbesserung zu bewirken, wurde unter breiter gesellschaftlicher Beteiligung ein nationales Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ verfasst und 2017 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. 2021 fand die Umsetzung dieses Nationalen Gesundheitsziels Eingang in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Betrachtet man die Analysen der Defizite näher, so ist der Bezug zur Hebammenversorgung ein unübersehbarer Dreh- und Angelpunkt. Dies liegt vor allem daran, dass die meisten Frauen und ihre Kinder gesund sind und Begleitung, Gesundheitsförderung und Empowerment die zentralen Themen einer guten Versorgung rund um die Geburt darstellen. Hebammen sind die Expertinnen für die physiologische Schwangerschaft und Geburt sowie das Wochenbett. Eine Hebammenbegleitung in der Schwangerschaft, eine Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt für alle Gebärenden und eine aufsuchende Wochenbettbetreuung für alle Wöchnerinnen gilt als Ziel einer guten Versorgung. Frauen haben einen im Sozialgesetzbuch V (§ 24d) verbürgten Anspruch auf Hebammenbetreuung. Es braucht also zuverlässige Daten zur aktuellen Hebammenversorgung, wenn der verbriefte Anspruch und die angestrebte Versorgung erreicht werden sollen. Während in Deutschland alle Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, eine lebenslange Identifikationsnummer erhalten, gilt dies für Hebammen bisher nicht. Es gibt keine Stelle, die die genaue Anzahl von Hebammen kennt. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, stellt das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) im Rahmen seines Versorgungskompasses allgemeine Daten rund um Schwangerschaft und Geburt und Daten zur Hebammenversorgung bereit. Die interaktiven Grafiken und Landkarten ermöglichen den Nutzenden durch das Setzen entsprechender Filter auch die Beantwortung eigener Fragestellungen, z. B. zu zeitlichen Verläufen, zur regionalen Verteilung, zur Versorgung nach sozioökonomischer Lage oder Analysen nach dem Geburtsmodus oder – soweit mit den verfügbaren Daten möglich – zum Betreuungsschlüssel während der Geburt. Alle Interessierten können den frei zugänglichen Kompass nutzen. Im vorliegenden Papier wird der methodische Hintergrund erläutert und es werden einige zentrale Ergebnisse zur Versorgungslage beispielhaft dargestellt.  Zum Versorgungskompass

Autor(inn)en: Dagmar Hertle, Danny Wende
Die NRW-Leistungsgruppen als Grundlage der künftigen Krankenhausplanung. Demografische Prognose und Analyse des Versorgungsgeschehens bis 2040 aus sektorenübergreifender Perspektive 14. Dezember 2023

Die Grundlage für die bundesweit zu implementierenden Leistungsgruppen stellt die im Krankenhausplan 2022 des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW-Krankenhausplan 2022) entworfene Systematik dar. Die im NRW-Krankenhausplan 2022 definierten 64 Leistungsgruppen sollen nach gegenwärtigem Diskussionsstand in einem ersten Schritt übernommen und nur geringfügig erweitert werden. Während im Rahmen des NRW-Krankenhausplans 2022 erste Auswertungen zum Fallvolumen der definierten Leistungsgruppen in NRW durchgeführt wurden, fehlen bis heute umfangreiche, bundesweite Analysen und methodische Ansätze, die die Grundlage einer belastbaren und prospektiv ausgerichteten Bedarfsplanung bilden könnten. Dies gilt insbesondere angesichts der Notwendigkeit geografisch möglichst kleinräumiger Betrachtungen, die eine regional passfähige Krankenhausstrukturplanung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung der Bevölkerung ermöglichen. Die im Folgenden präsentierten Analysen adressieren diese Aspekte durch die Verknüpfung von Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Routinedaten) mit amtlichen demografischen Prognosedaten. Aufbauend auf dieser Datengrundlage wird eine Methodik zur prospektiven Bestimmung der stationären Inanspruchnahme nach Leistungsgruppe entwickelt und angewandt. Zudem erfolgt eine Abschätzung des Ambulantisierungspotenzials auf Ebene einzelner Leistungsgruppen. Abschließend wirft dieses ePaper einen kritischen Blick auf die Systematik der Leistungsgruppendefinition des NRW-Krankenhausplans 2022, die primär den ärztlichen Weiterbildungsordnungen der nordrhein-westfälischen Ärztekammern folgt. Die Limitationen dieser Systematik werden am Beispiel der Onkologie illustriert. Basierend auf den Ergebnissen der hier durchgeführten Analysen werden Schlussfolgerungen über die künftigen Anforderungen an die Gesundheitsversorgung in Deutschland aus sektorenübergreifender Perspektive gezogen. Interessierten Nutzerinnen und Nutzern werden darüber hinaus im Versorgungskompass des bifg interaktive Grafiken zur Verfügung gestellt. Diese ermöglichen die eigenständige Erweiterung und Vertiefung der in diesem ePaper dargestellten Analysen. Zum Versorgungskompass

Autor(inn)en: Martin Rößler, Claudia Schulte, Uwe Repschläger, Christoph Straub, Christoph Bobeth, Danny Wende
Analyse der Übersterblichkeit während der COVID-19-Pandemie in Deutschland, 2020–2022 23. August 2023

In den Jahren 2020 bis 2022 war in Deutschland eine im Vergleich zum Vor-Pandemiezeitraum deutlich erhöhte Sterblichkeit zu verzeichnen. Die Frage nach den Ursachen dieser erhöhten Sterblichkeit erfuhr in den vergangenen Monaten große mediale Aufmerksamkeit. So wurden Studienergebnisse diskutiert, die einen Zusammenhang zwischen der Übersterblichkeit in den Pandemiejahren und COVID-19 in Frage stellen und stattdessen eine vermeintliche Assoziation mit der Häufigkeit von COVID-19-Schutzimpfungen aufzeigen. Ebenso wie die überwiegende Mehrheit aller Studien zur Übersterblichkeit basieren diese Ergebnisse auf aggregierten Daten, die keine Rückschlüsse auf individuelle Zusammenhänge zwischen Sterblichkeit und COVID-19 zulassen. Zudem erfolgte keine Adjustierung der geschätzten Übersterblichkeit für Morbidität. Angesichts eines durch Pandemiemaßnahmen deutlich veränderten Erkrankungsgeschehens stellt letzterer Aspekt eine potenziell starke Limitation dar. Vor diesem Hintergrund widmet sich das vorliegende ePaper der Analyse der Übersterblichkeit im Pandemiezeitraum auf Basis von Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Routinedaten). Diese Daten ermöglichen eine Abbildung der Zusammenhänge zwischen Sterblichkeit, demografischen Merkmalen und Erkrankungen auf der Ebene einzelner Personen. Die Ergebnisse der Analysen belegen eine Übersterblichkeit von rund 166.000 Fällen in den Jahren 2020 bis 2022. Diese Übersterblichkeit entfiel fast vollständig auf die Altersgruppen 60+. Des Weiteren zeigt sich ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dieser Übersterblichkeit und COVID-19. So war mehr als drei Viertel der Übersterblichkeit mit vorangegangenen COVID-19-Diagnosen verbunden, während dies auf lediglich acht Prozent der beobachteten Sterbefälle zutraf. Im Lichte dieser Ergebnisse schließt das ePaper mit einer Diskussion der Potenziale und Limitationen von GKV-Routinedaten.

Autor(inn)en: Martin Rößler, Claudia Schulte, Dagmar Hertle, Uwe Repschläger, Danny Wende
Empirische Probleme sektorengleicher Vergütung am Beispiel ausgewählter Leistungen 8. August 2023

Der § 115f Sozialgesetzbuch V ermöglicht eine sektorengleiche Vergütung für ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe. Die Kalkulation einer sektorengleichen Vergütung berührt jedoch nicht nur zahlreiche Interessenskonflikte, sondern birgt erhebliche empirische Schwierigkeiten. In der Folge gelang es den Vertragspartnern GKV-Spitzenverband (GKV-SV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht, sich auf eine sektorengleiche Vergütung zu einigen. Die Vergütungssystematik wird daher per Ersatzvornahme durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgelegt.  Das bifg untersucht in der vorliegenden Studie die anreizkompatiblen Preise einer sektorengleichen Vergütung der drei Leistungen Koloskopie, Polysomnographie und extrakapsuläre Extraktion der Linse (ECCE). Für die genannten Leistungen werden der jeweils aktuelle Ambulantisierungsgrad, die Preisuntergrenze, die Preisobergrenze und der kostenneutrale Preis bestimmt.  Die Studie stellt die Berücksichtigung von gleichartigen Leistungen nach Gebührenordnungspositionen (GOP) als besonders relevant für die Kalkulation der sektorengleichen Vergütung heraus. Die hohen ausgewiesenen Ambulantisierungsgrade bestimmen sich nicht zuletzt aufgrund erheblicher Fallmengen im ambulanten Bereich, die außerhalb des AOP-Vertrages über GOP und insbesondere KV-spezifische Verträge vergütet werden. Würde die ambulante Fallmenge bei der Kalkulation unvollständig berücksichtigt, ergäben sich erhebliche Kostenrisiken für die GKV. Allein für die drei betrachteten Leistungen wird ein Kostenrisiko für die GKV von 7,3 Mrd. € bestimmt.  Anhand der Studienergebnisse kommen die Autoren zu sieben Empfehlungen für die Ersatzvornahme des BMG.

Autor(inn)en: Danny Wende, Claudia Schulte, Uwe Repschläger, Martin Rößler
Wohlfahrtsoptimale Krankenhausplanung. Ein neuer methodischer Ansatz zur bürgerzentrierten Gestaltung der stationären Versorgung 10. Mai 2023

Das Ziel der Krankenhausstrukturplanung besteht in der Sicherstellung einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen und effizienten Versorgung der Bevölkerung. Angesichts zunehmender demografischer und ökonomischer Herausforderungen erscheint eine Reform der stationären Versorgungsstrukturen zur Erreichung dieses Ziels unausweichlich. Bisherige Reformvorschläge und Planungsansätze legen hierbei einen starken Schwerpunkt auf die Erreichbarkeit stationärer Versorgungsangebote und fokussieren i.d.R. auf (maximale) Fahrzeiten. Qualitätsgesichtspunkten wird dahingegen nur indirekt, beispielsweise über die Bildung von Leistungsgruppen, Rechnung getragen. Insbesondere für mengensensitive medizinische Leistungen, bei denen eine stärkere Konzentration der Versorgung zu Verbesserungen der Ergebnisqualität (z.B. zu besserem Überleben bei Krebsbehandlungen) führt, greift der Fokus auf Erreichbarkeit jedoch zu kurz. In diesem ePaper skizziert das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) einen neuen methodischen Ansatz zur bürgerzentrierten Krankenhausstrukturplanung. Im Zentrum dieses Ansatzes steht die Abbildung der Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Trade-offs zwischen der Erreichbarkeit und der Qualität medizinischer Leistungen. Auf diese Weise wird der Nutzen der/des Einzelnen aus einer konkreten Versorgungsstruktur quantifizierbar. Die Nutzen der Bürgerinnen und Bürger werden anschließend zu einem Indikator für soziale Wohlfahrt aggregiert. Diese soziale Wohlfahrt stellt schließlich das Kriterium für die Güte der Krankenhausstrukturplanung dar. So ermöglicht der hier vorgeschlagene Ansatz eine auf den Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger basierende, wohlfahrtsoptimale Krankenhausstrukturplanung.

Autor(inn)en: Martin Rößler, Uwe Repschläger, Claudia Schulte, Christoph Straub, Danny Wende
Gentherapie der Hämophilie – Medizinisch-ökonomische Analyse der AMNOG-Preisverhandlungen 21. Februar 2023

Die Hämophilie (Bluterkrankheit) ist eine erbliche Erkrankung, die zu einem Mangel körpereigener Gerinnungsfaktoren führt. Die Folge dieses Gendefekts können spontane Blutungsereignisse sein, die mangels Blutgerinnung beispielsweise zu Einblutungen und somit Schädigungen in Gelenken führen können. Je nach Schweregrad der Krankheit werden zur Prophylaxe Faktorpräparate in patientenspezifischer Menge injiziert. Diese Prophylaxe soll die Krankheitsfolgen reduzieren, dennoch bleiben Einschränkungen der Lebensqualität und erhöhte gesundheitliche Risiken bestehen. Die Gentherapie der Hämophilie ist ein neuer Ansatz der Therapie. Durch einen additiven Gentransfer soll in der Leber der Erkrankten die Produktion des mangelnden Gerinnungsfaktors möglichst langfristig angeregt werden. Den Chancen dieser Therapie stehen zahlreiche Risiken und medizinische Einschränkungen gegenüber. Die Studienlage ist – wie so häufig bei Orphan Drugs – sehr überschaubar. Die Gentherapeutika der Hämophilie sind sehr teure Arzneimittel. Bei der Behandlung eines Patienten mit dem in Europa zugelassenen ROCTAVIAN werden über 2 Mio. € für die Krankenkassen fällig. Bei dem in den USA zugelassenen Hemgenix sind es über 3,6 Mio. US $. Aber auch die Prophylaxe der Hämophilie-Erkrankten mit Faktorpräparaten erreicht bei schwerer Hämophilie in Deutschland jährlich einen mittleren sechsstelligen Betrag. Der Umfang eines verminderten Einsatzes von Faktorpräparaten könnte als Einsparung in die nutzenorientierten AMNOG-Preisverhandlungen der Gentherapeutika einbezogen werden. Welche medizinischen Sachverhalte sind bei der Gentherapie der Hämophilie aktuell zu beachten? Wie ist die Einschätzung zum Patientennutzen? Welche Wirkungsdauer lässt sich aus den Studiendaten ableiten? Welche Begleitmaßnahmen sind nach der Zulassung und Preisverhandlung in Deutschland und Europa erforderlich? Auf diese Fragen formuliert das ePaper Antworten und präsentiert ein Kalkulationsschema als Basis für Preisverhandlungen. Wenig überraschend übersteigen die derzeitigen Listenpreise der Gentherapeutika Hämophilie die möglichen Einsparungen um ein Vielfaches – ein großes Potential für die anstehenden Verhandlungen.

Autor(inn)en: Nikolaus Schmitt
Preissetzung bei ambulantisierbaren medizinischen Leistungen: Eine Analyse der Auswirkungen einer erhöhten ambulanten bzw. einheitlichen, sektorengleichen Vergütung 2. Februar 2023

Die Ambulantisierung bislang überwiegend stationär erbrachter medizinischer Leistungen ist ein grundlegendes Ziel der gegenwärtig verhandelten Erweiterung des AOP-Katalogs. Als wichtiges Instrument zur Steuerung des Leistungsgeschehens stehen in diesem Zusammenhang auch die ökonomischen Rahmenbedingungen im Fokus. Aufgrund der zum Teil deutlich höheren Kosten für die stationäre im Vergleich zur ambulanten Leistungserbringung erscheint eine Ambulantisierung von Leistungen aus Kostensicht grundsätzlich sinnvoll. Aktuell werden insbesondere zwei Ansätze zur Bepreisung ambulantisierbarer Leistungen diskutiert: 1) die isolierte Erhöhung der ambulanten Vergütung (ohne Anpassung der stationären Vergütung) zur Erhöhung des Anreizes einer ambulanten Leistungserbringung, 2) die Einführung einer einheitlichen, sektorengleichen Vergütung. Das Ziel dieses ePapers besteht in der Schaffung einer analytischen Grundlage für eine informierte Preissetzung unter beiden Ansätzen. Neben der formalen Herleitung der Effekte der Preissetzung auf die sektorenübergreifenden Gesamtkosten werden Preisobergrenzen hergeleitet. Eine Vergütung der betrachteten Leistung oberhalb der entsprechenden Preisobergrenze würde zwangsläufig zu einer Erhöhung anstatt zu einer Reduktion der sektorenübergreifenden Gesamtkosten führen. Zur praktischen Anwendung der analytischen Ergebnisse wird begleitend zu dem ePaper eine Excel-Datei bereitgestellt.       Download: Ambulantisierung – Kalkulation der Preise und Kosten  

Autor(inn)en: Martin Rößler, Claudia Schulte, Michael Heimhardt, Uwe Repschläger, Danny Wende
Die Kontextprüfung im Rahmen des IGES-Vorschlags zum ambulanten Operieren. Eine Analyse der Relevanz und Aussagekraft der Kontextfaktoren bei der Ermittlung des Ambulantisierungspotenzials 19. Oktober 2022

Das unter Federführung des IGES-Instituts erarbeitete Gutachten zu ambulanten Operationen und sonstigen stationsersetzenden Eingriffen steht im Zentrum der gegenwärtigen Diskussion über die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs. Ein Kernbestandteil der im Gutachten vorgeschlagenen Methodik zur Bestimmung ambulantisierbarer Krankenhausfälle ist die Kontextprüfung. Im Rahmen dieser Kontextprüfung werden sogenannte Kontextfaktoren definiert, die einen Ausschluss von der ambulanten Leistungserbringung begründen und eine stationäre Leistungserbringung rechtfertigen können. In diesem ePaper widmet sich das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) der Validität der Kontextprüfung und der Aussagekraft einzelner Kontextfaktoren auf Grundlage von Daten der BARMER zu stationären und ambulanten Leistungen. Die Ergebnisse der Analysen belegen die grundsätzliche Eignung aller Kontextfaktoren zur Trennung stationärer und ambulanter Fälle. Im Rahmen statistischer Modellierungen werden zudem relevante Unterschiede in der Trennschärfe einzelner Kontextfaktoren aufgezeigt und Interaktionen zwischen Kontextfaktoren abgeleitet. Die Anwendung statistischer Modelle zeigt darüber hinaus, dass das erwartete Ambulantisierungsvolumen deutlich größer ausfällt, als es eine naive Anwendung der im IGES-Gutachten vorgeschlagenen Kontextprüfung erwarten ließe.

Autor(inn)en: Martin Rößler, Claudia Schulte, Uwe Repschläger, Christoph Sievers, Danny Wende
Brustkrebsfrüherkennung: Ein Beitrag zur Frage, ob die Altersgrenzen des Mammographie-Screening-Programms in Deutschland ausgeweitet werden sollten 14. Juli 2022

Untersuchungen der Brust erfolgen entweder als Abklärungsdiagnostik, als Kontrolluntersuchungen oder im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms (MSP) bei beschwerdefreien Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Derzeit wird eine Ausweitung der Altersgrenzen des MSP auf Frauen ab 45 und bis 75 Jahren diskutiert. Das neue ePaper des bifg nimmt Bezug auf den Vorbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Nutzenbewertung der Altersausweitung. Routinedaten der BARMER können einen Beitrag zur Erweiterung der Datengrundlage für Deutschland leisten. Betrachtet wurden Mammographien, die innerhalb und außerhalb des MSP durchgeführt wurden. Über den 2-Jahreszeitraum 2018/2019 wurde bei jeder dritten Versicherten zwischen 30 und 79 Jahren mindestens eine Mammographie abgerechnet. In der Altersgruppe des MSP (50-69 Jahre) wurde etwa fünfmal häufiger eine Brustkrebsdiagnose außerhalb des MSP gestellt, wobei 83% der Mammographien innerhalb des MSP stattfanden. Es werden also vergleichsweise wenige Brustkrebsdiagnosen im MSP gestellt. Bei jüngeren Frauen, bei denen Brustkrebs seltener auftritt, dürfte sich dies eher verstärken. Das IQWiG verweist auf mögliche Schäden des MSPs durch Überdiagnosen, falsch positive Diagnosen sowie auf fehlende Daten zu unerwünschten Ereignissen und zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität. Verlässliche Daten fehlen außerdem zu den vermutlich häufigen und als Selbstzahlerleistungen durchgeführten Sonographien und den daraus resultierenden Folgeuntersuchungen und Diagnosen.

Autor(inn)en: Dagmar Hertle, Danny Wende, Claudia Schulte, Ingrid Mühlhauser
Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020.
Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren
24. November 2020

Nach der ersten Phase der Corona-Pandemie in Deutschland ist es Zeit, die bisherigen Erfahrungen auszuwerten und mögliche Ableitungen bzw. Lehren nicht nur für die aktuelle Lage, sondern auch für die Zukunft zu formulieren. In jeder Krise steckt eine Chance. Und von der grosso modo positiven Leistungsbilanz der Krisenbewältigung in Deutschland gehen Impulse für Reformen der Versorgungslandschaft aus, deren Zielstellungen zum Teil bereits vor der Corona-Pandemie formuliert worden waren. Sie sollen in der aktuellen Diskussion nicht verloren gehen. Im Gegenteil: Sie sollen gerade jetzt in den Vordergrund gerückt werden, um die in der Krise liegende Chance für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu nutzen. Deshalb haben die Autoren und Herausgeber das vorliegende Dokument als „Richtungspapier“ bezeichnet: Der aktuellen Diskussion – die verständlicherweise auf die Bewältigung der aktuellen Krise gerichtet ist und (zunächst) auch sein muss – soll eine darüber hinausgehende Richtung gegeben werden. Vor dem Hintergrund der Lehren aus der „ersten Welle“ der Corona-Krise (lessons learned) werden ausgewählte Reformperspektiven für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens vorgestellt. In einer Executive Summary sind die wesentlichen Inhalte des fundierten Papiers kompakt dargestellt.  

Autor(inn)en: Boris Augurzky, Reinhard Busse, Ferdinand Gerlach, Gabriele Meyer