Geburtshilfe und Hebammenversorgung

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett gehören zu den häufigsten Behandlungsanlässen in Deutschland. Rechnet man Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche hinzu, dann sind etwa eine Million Frauen im Jahr betroffen. Dabei ist die Versorgung rund um die Geburt der einzige Bereich, in dem ganz überwiegend Gesunde betreut werden. Das Nationale Gesundheitsziel (NGZ) „Gesundheit rund um die Geburt“, das 2017 vom BMG veröffentlicht wurde, trägt dem mit einem konsequent gesundheitsfördernden Ansatz Rechnung. Es geht von den Bedarfen der Frauen und ihrer Kinder aus und adressiert sektorenübergreifend den gesamten Betreuungsbogen und eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen.

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Bereits seit Jahren ist eine große Unzufriedenheit mit der geburtshilflichen Versorgung festzustellen; insbesondere Elternverbände, aber auch die Leistungserbringer mahnen grundlegende Verbesserungen an (Hertle et al., 2021b). Seit einigen Jahren entstehen auf kommunaler sowie auf Landes- und Bundesebene Bündnisse zur Förderung der physiologischen Geburt und zur Umsetzung des NGZ „Gesundheit rund um die Geburt“. Dass es ein Umdenken braucht, ist auch in der Politik angekommen. Dies zeigt sich daran, dass die Umsetzung des auf die Förderung der physiologischen Geburt ausgerichteten NGZ ein erklärtes Ziel im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist. Die Frauen und ihre Fähigkeit zu Gebären sollen im Sinne des Empowermentgedankens möglichst umfassend, evidenzbasiert und bedarfsgerecht unterstützt werden.
Das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) unterstützt die Weiterentwicklung der Versorgung rund um die Geburt durch Analysen der geburtshilflichen Versorgung und stellt dazu außerdem interaktive Grafiken im Kompass „Geburtshilfe und Hebammenversorgung“ bereit.

Transparenz in der Geburtshilfe und Hebammenversorgung

Grundlage für Verbesserungen ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen Versorgungssituation. Insbesondere im ambulanten Bereich ist das Versorgungsgeschehen bisher wenig transparent. Dies betrifft die Angebote und Leistungen sowohl der Frauenärztinnen und -ärzte als auch der Hebammen. Welche konkreten Leistungsangebote und Leistungen Schwangere, Gebärende und Wöchnerinnen erhalten und wie es um deren Qualität bestellt ist, ist weitgehend unbekannt. Bei den Hebammen kommt hinzu, dass die Datenlage auch hinsichtlich der Anzahl der Hebammen und ihres Tätigkeitsangebots und Tätigkeitsumfangs (Vollzeit/Teilzeit) sowie den von ihnen abgerechneten Leistungen unvollständig ist.

Jetzt reinhören: bifg zu Gast im Podcast „Hebammenkundig“

In der Folge „Vitale Lebensphasen versus Risikoorientierung“ des Podcast „Hebammenkundig“ gibt Frau Dr. med. Dagmar Hertle, Autorin des Hebammenkompasses, spannende Einblicke zu ihrer Arbeit bei uns im Institut. Sie teilt wertvolle Erkenntnisse aus unseren neuesten Publikationen und ordnet diese gesundheitspolitisch ein. Weiteres zentrales Thema der Folge: Das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“. Dr. Hertle erklärt, wie dieses verbindlich vereinbart wurde und wie Hebammen es in ihrer täglichen Arbeit nutzen können.

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Frauen und Geburten in Deutschland

Der Kompass „Geburtshilfe und Hebammenversorgung“ stellt neben Leistungsangeboten und dem Leistungsgeschehen auch allgemeine Daten zur Bevölkerungsentwicklung und zu Geburten in Deutschland bereit, die für das Thema relevant sind.

  • Bevölkerung, Geburten, Wanderungssaldo nach Bundesländern
  • Prognose der Geburten und Anzahl an Frauen im gebärfähigen Alter
  • Geburtsmodus
  • Regionale Verteilung der Kaiserschnittrate

Bevölkerung, Geburten, Wanderungssaldo nach Bundesländern

Hier können Sie sich einen Überblick zur Bevölkerungsentwicklung und zu den Geburtenzahlen seit dem Jahr 2000 verschaffen.

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Prognose der Geburten und der Anzahl an Frauen im gebärfähigen Alter

Für die Versorgungsplanung ist nicht nur die aktuelle Entwicklung der Geburtenzahlen wichtig, sondern auch die zukünftige. Hierfür stellt der Versorgungskompass Prognosen zu Geburten und der Anzahl an Frauen im gebärfähigen Alter bereit, die auch für die einzelnen Bundesländer abrufbar sind.

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Geburtsmodus

Die Förderung möglichst interventionsarmer Geburten ist das erklärte Ziel des NGZ „Gesundheit rund um die Geburt“. Die Frauen und ihre Fähigkeit zu Gebären sollen im Sinne des Empowermentgedankens möglichst umfassend, evidenzbasiert und bedarfsgerecht unterstützt werden. Derzeit sind die Interventionsraten in Deutschland im internationalen Vergleich hoch. Die bereitgestellten Grafiken stellen den Anteil an Kaiserschnittgeburten, vaginal-operativen Geburten und vaginalen Geburten ohne operativen Eingriff dar.

Regionale Verteilung der Kaiserschnittrate

In der geburtshilflichen Versorgung gibt es deutliche regionale Unterschiede. So unterscheiden sich zum Beispiel die Kaiserschnittraten insbesondere in den west- und ostdeutschen Bundesländern deutlich. Diese regionalen Differenzen weisen auf einen unterschiedlichen Umgang mit Schwangerschaft und Geburt hin.

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Leistungsangebote von Hebammen

Versicherte haben rund um die Geburt nach § 24d SGB V Anspruch auf ärztliche Versorgung und auf Hebammenhilfe und können die Versorgung frei wählen. Die Hebammen sind die Expertinnen für die physiologische Schwangerschaft und Geburt, die Frauenärztinnen und -ärzte fokussieren aufgrund ihrer Ausbildung mehr auf Risiken, Komplikationen, Begleiterkrankungen und deren Behandlung. In Deutschland dominieren derzeit die ärztliche Schwangerenversorgung und der Blick auf mögliche Risiken. Dies wird zunehmend kritisch hinterfragt, weil der Risikofokus Interventionskaskaden in Gang setzen kann, die nicht nur unnötig sind, sondern auch schaden können.

  • Kapazitäten/Angebote von Hebammen in der Schwangerschaft und im Wochenbett
  • Geburten pro Hebamme nach Deprivation und Bevölkerungsdichte
  • Versorgungsangebote von Hebammen zur Geburtsbegleitung
  • Betreuungsschlüssel bei der Geburt

Kapazitäten/Angebote von Hebammen in der Schwangerschaft und im Wochenbett

In Deutschland gibt es bisher keine Planung im Hinblick auf die benötigten und verfügbaren Hebammenleistungen.

Die Hebammenleistungen in der Schwangerschaft und im Wochenbett werden von freiberuflich tätigen Hebammen erbracht. Der Hebammenhilfevertrag zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) und den Hebammenverbänden regelt die Details der Leistungen und deren Vergütung. Die einzelnen Hebammen können diesem Vertrag mit ihren jeweiligen Angeboten beitreten. Die Zahlen zu den Angeboten beruhen auf den Angaben der Hebammen in der Vertragspartnerliste des GKV-SV.

Neben den absoluten Zahlen wird auch ein Bezug pro 1.000 Geburten hergestellt und es kann nach Bundesländern sowie nach Regionen mit unterschiedlicher Bevölkerungsdichte und unterschiedlichem Deprivationsgrad gefiltert werden.

Datengrundlage
Die Anzahl der Geburten in den Kreisen und kreisfreien Städten wurde dem interaktiven Online-Atlas des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR, INKAR-Datenbank) entnommen. Zusätzlich werden Regionen nach ihrer Siedlungsstruktur und ihrer sozioökonomischen Lage (Deprivation) unterschieden. Die Siedlungsstruktur folgt hierbei der laufenden Raumbeobachtung des BBSR und unterscheidet vier Typen, von dünn besiedelten ländlichen Kreisen bis kreisfreien Großstädten. Die sozioökonomische Lage einer Region wird anhand des „German Index of Socioeconomic Deprivation“ (GSID) des Robert Koch-Instituts in fünf Kategorien der sozioökonomischen Benachteiligung von niedriger bis hoher Deprivation eingeteilt (Michalski et al., 2022). Maßgeblich für diese Einteilung sind Indikatoren aus den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Einkommen.

Geburten pro Hebamme nach Deprivation und Bevölkerungsdichte

Es ist aus Studien bekannt, dass sozioökonomisch benachteiligte Frauen einen schlechteren Zugang zur Hebammenversorgung haben (Hertle et al., 2021a, Hertle et al., 2023). Neben der Anzahl verfügbarer Hebammen pro 1.000 Geburten kann es daher auch hilfreich sein, zu untersuchen, wie das Verhältnis von Geburten zu Hebammen in unterschiedlich deprivierten Regionen ist und ob es Unterschiede zwischen Regionen verschiedener Besiedlungsdichte gibt.

Datengrundlage
Die Anzahl der Geburten in den Kreisen und kreisfreien Städten wurde dem interaktiven Online-Atlas des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR, INKAR-Datenbank) entnommen. Zusätzlich werden Regionen nach ihrer Siedlungsstruktur und ihrer sozioökonomischen Lage (Deprivation) unterschieden. Die Siedlungsstruktur folgt hierbei der laufenden Raumbeobachtung des BBSR und unterscheidet vier Typen, von dünn besiedelten ländlichen Kreisen bis kreisfreien Großstädten. Die sozioökonomische Lage einer Region wird anhand des „German Index of Socioeconomic Deprivation“ (GSID) des Robert Koch-Instituts in fünf Kategorien der sozioökonomischen Benachteiligung von niedriger bis hoher Deprivation eingeteilt (Michalski et al., 2022). Maßgeblich für diese Einteilung sind Indikatoren aus den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Einkommen.

Versorgungsangebote von Hebammen zur Geburtsbegleitung

Frauen haben das Recht, den Geburtsort frei zu wählen. Daher müssen entsprechend diversifizierte Angebote zur Verfügung stehen (Geburt im Krankenhaus unter ärztlicher Leitung oder hebammengeleitet, außerklinische Geburt zu Hause oder in einer hebammengeleiteten Einrichtung).

Hebammenbegleitung ist im Krankenhaus durch angestellte oder freiberufliche Hebammen möglich und außerklinisch durch freiberufliche Hebammen. Die dargestellten Analysen beruhen auf der Vertragspartnerliste des GKV-SV (in der sich die Angebote „Begleit-Beleghebamme“ und „Dienst-Beleghebamme“ nicht unterscheiden lassen) und auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (angestellte Hebammen).

Betreuungsschlüssel bei der Geburt

Die S3-Leitlinie „Physiologische Geburt am Termin“ empfiehlt eine Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme während der Geburt. Wie zuverlässig eine solche Versorgung tatsächlich wahrgenommen werden kann, hängt stark von den jeweiligen Versorgungsstrukturen ab. Im außerklinischen Setting und wenn die Frau mit einer Begleit-Beleghebamme ins Krankenhaus geht, liegt stets eine Eins-zu-eins-Betreuung vor. Die Geburtsbegleitung durch Dienst-Beleghebammen sieht vertraglich mindestens eine Eins-zu-zwei-Betreuung vor. Wie viele Geburten angestellte Hebammen zeitgleich begleiten, ist aus den vorhandenen Daten nicht abbildbar.

Die dargestellten Angaben beruhen auf den Abrechnungsdaten der BARMER.

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Abgerechnete Leistungen freiberuflicher Hebammen

Welche Leistungen welche Frauen in Deutschland in Anspruch genommen haben, lässt sich auf der Grundlage der Abrechnungsdaten der BARMER hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung darstellen.

Die Grafiken zum Leistungsgeschehen umfassen folgende Inhalte.

  • Abgerechnete Leistungen freiberuflicher Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt und im Wochenbett – aggregierte Darstellung
  • Abgerechnete Leistungen freiberuflicher Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt und im Wochenbett – Darstellung der einzelnen Leistungen nach Bundesländern
  • Digitale Hebammenleistungen
  • Abgerechnete Leistungen freiberuflicher Hebammen nach sozialem Status
  • Schwangerenvorsorge bei der Hebamme nach Anzahl und sozioökonomischem Status
  • Aufsuchende Wochenbettbetreuung nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung und nach sozioökonomischem Status

Abgerechnete Leistungen freiberuflicher Hebammen – aggregierte Darstellung

Die Leistungen freiberuflich tätiger Hebammen in der Schwangerschaft und im Wochenbett werden nach den im Anhang des Hebammenhilfevertrags verzeichneten Ziffern abgerechnet. Mit in die Grafik aufgenommen wurde auch die Hilfe während der Geburt und bei Fehlgeburt, sofern sie von freiberuflichen Hebammen erbracht wurde (außerklinische Geburtshilfe, Geburtsbegleitung im Krankenhaus durch Dienst-Beleghebammen und Begleit-Beleghebammen). Auf der Grundlage dieser Abrechnungsdaten kann der Anteil der Schwangeren berechnet werden, die die jeweilige Leistung mindestens einmal in Anspruch genommen haben.

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Abgerechnete Leistungen freiberuflicher Hebammen – Darstellung der einzelnen Leistungen nach Bundesländern

Hier können die abgerechneten Leistungen freiberuflicher Hebammen einzeln, spezifiziert nach Bundesland und für verschiedene Jahre, abgerufen werden.

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Digitale Hebammenleistungen

Seit Beginn der Corona-Pandemie dürfen freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, Beratungen bei Beschwerden in der Schwangerschaft und Betreuung im Wochenbett und in der Stillzeit auch digital durchführen und gesondert abrechnen. 

Mit Hilfe der Jahresfilter kann der Aufbau der digitalen Angebote in den einzelnen Bundesländern nachvollzogen werden.

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Abgerechnete Leistungen freiberuflicher Hebammen nach sozialem Status

Der Erhalt von Hebammenleistungen hängt mit dem sozioökonomischen Status der Versicherten zusammen. Frühere Analysen von Routinedaten haben gezeigt, dass der Zugang zur Hebamme für Frauen mit niedrigerem Einkommen erschwert ist. 

Gezeigt wird der Anteil der Schwangerschaften und Geburten – aufgeschlüsselt nach sozioökonomischem Status und gruppiert nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung –, bei dem die jeweilige Leistung mindestens einmal abgerechnet wurde.

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Schwangerenvorsorge bei der Hebamme nach Anzahl und sozioökonomischem Status

Die Schwangerenvorsorge gemäß Mutterschafts-Richtlinien kann von Hebammen und Frauenärztinnen/Frauenärzten gleichermaßen erbracht werden. Auch eine geteilte bzw. gemeinsame Vorsorge, bei der die vorgesehenen Vorsorgetermine bei einer Frauenärztin und einer Hebamme im Wechsel stattfinden, ist möglich und wird von den Krankenkassen übernommen.

Für eine interdisziplinär geteilte Vorsorge wird von mindestens fünf Vorsorgen bei einer Hebamme ausgegangen.

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Aufsuchende Wochenbettbetreuung nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung und nach sozialem Status

Deutschland verfügt über eine im europäischen Vergleich einzigartige aufsuchende Wochenbettbetreuung über zwölf Wochen nach der Geburt und in Problemfällen darüber hinaus und bietet damit strukturell gute Versorgungsmöglichkeiten. 

Dargestellt ist die aufsuchende Wochenbettbetreuung nach Anzahl der erbrachten Besuche und nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. 

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Häufigkeiten von „Risikofaktoren“ und von CTG- und Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

Die Mutterschafts-Richtlinien machen genaue Vorgaben zur Indikation und Anzahl von CTG- und Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft. Bei gesunden Frauen mit unauffälligem Schwangerschaftsverlauf sind drei Basisultraschall-Screenings vorgesehen. Darüber hinausgehende Ultraschalluntersuchungen und die Durchführung von CTGs bedürfen einer Indikation. Die Mutterschafts-Richtlinien definieren hierfür einen „besonderen Überwachungsbedarf“ und listen Kriterien auf, die CTG-Untersuchungen und über die drei Basis-Screenings hinausgehende Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft begründen.

Auf der Grundlage von Abrechnungsdaten lässt sich zeigen, wie häufig die einzelnen Kriterien vorkommen, wie hoch der Anteil von Schwangeren mit bzw. ohne besonderen Überwachungsbedarf ist und wie viele CTGs und zusätzliche Ultraschallkontrollen bei Frauen mit und ohne Überwachungsbedarf durchgeführt wurden.

Die Grafiken umfassen folgende Inhalte:

  • Schwangerschaften mit besonderem Überwachungsbedarf (Häufigkeit der einzelnen Kriterien)
  • Frauen mit besonderem Überwachungsbedarf: Regionale Unterschiede
  • CTGs und Ultraschall bei Schwangeren mit und ohne besonderen Überwachungsbedarf

Schwangerschaften mit Überwachungsbedarf

Die in den Mutterschafts-Richtlinien Anlage 1 genannten Kriterien zur Definition eines „besonderen Überwachungsbedarfs“ in der Schwangerschaft lassen sich für eine Auswertung von Abrechnungsdaten operationalisieren (Methodik vergleiche ePaper „Versorgungskompass Geburtshilfe und Hebammenversorgung: Teil 3“).  

Dargestellt ist der Anteil der Schwangeren mit dem jeweiligen Risikofaktor/Befund sowie der Anteil von Schwangerschaften mit keinem bzw. mindestens einem der aufgeführten Risikofaktoren/Befunde in den Jahren 2019 bis 2022.

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Frauen mit Überwachungsbedarf: Regionale Unterschiede

Dargestellt sind die Anteile von Schwangerschaften mit mindestens einem der in den Abrechnungsdaten nachgewiesenen Kriterien für einen besonderen Überwachungsbedarf gemäß Mutterschafts-Richtlinien Anlage 1.

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CTG und Ultraschall bei Schwangeren mit und ohne Überwachungsbedarf

Die Grafik zeigt den Anteil der Schwangeren mit und ohne besonderen Überwachungsbedarf, die keine, 1–4, 5–9, 10–14 oder mehr CTG- bzw. Ultraschalluntersuchungen erhalten haben. Dabei sind nur die zusätzlich zu den drei Basis-Screenings durchgeführten Ultraschalluntersuchungen dargestellt. Um die mutmaßliche Gesamtzahl der Ultraschalluntersuchungen zu erhalten, müssen die drei in der Abrechnungspauschale der Frauenärztinnen und Frauenärzten enthaltenen Basis-Ultraschalluntersuchungen hinzugezählt werden.

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Weiterführende Analysen des bifg

Externe Links