Geburtshilfe und Hebammenversorgung

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett gehören zu den häufigsten Behandlungsanlässen in Deutschland. Rechnet man Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche hinzu, dann sind etwa eine Million Frauen im Jahr betroffen. Dabei ist die Versorgung rund um die Geburt der einzige Bereich, in dem ganz überwiegend Gesunde betreut werden. Das Nationale Gesundheitsziel (NGZ) „Gesundheit rund um die Geburt“, das 2017 vom BMG veröffentlicht wurde, trägt dem mit einem konsequent gesundheitsfördernden Ansatz Rechnung. Es geht von den Bedarfen der Frauen und ihrer Kinder aus und adressiert sektorenübergreifend den gesamten Betreuungsbogen und eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen.

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Bereits seit Jahren ist eine große Unzufriedenheit mit der geburtshilflichen Versorgung festzustellen; insbesondere Elternverbände, aber auch die Leistungserbringer mahnen grundlegende Verbesserungen an (Hertle et al., 2021b). Seit einigen Jahren entstehen auf kommunaler sowie auf Landes- und Bundesebene Bündnisse zur Förderung der physiologischen Geburt und zur Umsetzung des NGZ „Gesundheit rund um die Geburt“. Dass es ein Umdenken braucht, ist auch in der Politik angekommen. Dies zeigt sich daran, dass die Umsetzung des auf die Förderung der physiologischen Geburt ausgerichteten NGZ ein erklärtes Ziel im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist. Die Frauen und ihre Fähigkeit zu Gebären sollen im Sinne des Empowermentgedankens möglichst umfassend, evidenzbasiert und bedarfsgerecht unterstützt werden.
Das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) unterstützt die Weiterentwicklung der Versorgung rund um die Geburt durch Analysen der geburtshilflichen Versorgung und stellt dazu außerdem interaktive Grafiken im Kompass „Geburtshilfe und Hebammenversorgung“ bereit.

Transparenz in der Geburtshilfe und Hebammenversorgung

Grundlage für Verbesserungen ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen Versorgungssituation. Insbesondere im ambulanten Bereich ist das Versorgungsgeschehen bisher wenig transparent. Dies betrifft die Angebote und Leistungen sowohl der Frauenärztinnen und -ärzte als auch der Hebammen. Welche konkreten Leistungsangebote und Leistungen Schwangere, Gebärende und Wöchnerinnen erhalten und wie es um deren Qualität bestellt ist, ist weitgehend unbekannt. Bei den Hebammen kommt hinzu, dass die Datenlage auch hinsichtlich der Anzahl der Hebammen und ihres Tätigkeitsangebots und Tätigkeitsumfangs (Vollzeit/Teilzeit) sowie den von ihnen abgerechneten Leistungen unvollständig ist.

Jetzt reinhören: bifg zu Gast im Podcast „Hebammenkundig“

In der Folge „Vitale Lebensphasen versus Risikoorientierung“ des Podcast „Hebammenkundig“ gibt Frau Dr. med. Dagmar Hertle, Autorin des Hebammenkompasses, spannende Einblicke zu ihrer Arbeit bei uns im Institut. Sie teilt wertvolle Erkenntnisse aus unseren neuesten Publikationen und ordnet diese gesundheitspolitisch ein. Weiteres zentrales Thema der Folge: Das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“. Dr. Hertle erklärt, wie dieses verbindlich vereinbart wurde und wie Hebammen es in ihrer täglichen Arbeit nutzen können.

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Frauen und Geburten in Deutschland

Der Kompass „Geburtshilfe und Hebammenversorgung“ stellt neben Leistungsangeboten und dem Leistungsgeschehen auch allgemeine Daten zur Bevölkerungsentwicklung und zu Geburten in Deutschland bereit, die für das Thema relevant sind.

  • Bevölkerung, Geburten, Wanderungssaldo nach Bundesländern
  • Prognose der Geburten und Anzahl an Frauen im gebärfähigen Alter
  • Geburtsmodus
  • Regionale Verteilung der Kaiserschnittrate

Bevölkerung, Geburten, Wanderungssaldo nach Bundesländern

Hier können Sie sich einen Überblick zur Bevölkerungsentwicklung und zu den Geburtenzahlen seit dem Jahr 2000 verschaffen.

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Prognose der Geburten und der Anzahl an Frauen im gebärfähigen Alter

Für die Versorgungsplanung ist nicht nur die aktuelle Entwicklung der Geburtenzahlen wichtig, sondern auch die zukünftige. Hierfür stellt der Versorgungskompass Prognosen zu Geburten und der Anzahl an Frauen im gebärfähigen Alter bereit, die auch für die einzelnen Bundesländer abrufbar sind.

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Geburtsmodus

Die Förderung möglichst interventionsarmer Geburten ist das erklärte Ziel des NGZ „Gesundheit rund um die Geburt“. Die Frauen und ihre Fähigkeit zu Gebären sollen im Sinne des Empowermentgedankens möglichst umfassend, evidenzbasiert und bedarfsgerecht unterstützt werden. Derzeit sind die Interventionsraten in Deutschland im internationalen Vergleich hoch. Die bereitgestellten Grafiken stellen den Anteil an Kaiserschnittgeburten, vaginal-operativen Geburten und vaginalen Geburten ohne operativen Eingriff dar.

Regionale Verteilung der Kaiserschnittrate

In der geburtshilflichen Versorgung gibt es deutliche regionale Unterschiede. So unterscheiden sich zum Beispiel die Kaiserschnittraten insbesondere in den west- und ostdeutschen Bundesländern deutlich. Diese regionalen Differenzen weisen auf einen unterschiedlichen Umgang mit Schwangerschaft und Geburt hin.

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Leistungsangebote von Hebammen

Versicherte haben rund um die Geburt nach § 24d SGB V Anspruch auf ärztliche Versorgung und auf Hebammenhilfe und können die Versorgung frei wählen. Die Hebammen sind die Expertinnen für die physiologische Schwangerschaft und Geburt, die Frauenärztinnen und -ärzte fokussieren aufgrund ihrer Ausbildung mehr auf Risiken, Komplikationen, Begleiterkrankungen und deren Behandlung. In Deutschland dominieren derzeit die ärztliche Schwangerenversorgung und der Blick auf mögliche Risiken. Dies wird zunehmend kritisch hinterfragt, weil der Risikofokus Interventionskaskaden in Gang setzen kann, die nicht nur unnötig sind, sondern auch schaden können.

  • Kapazitäten/Angebote von Hebammen in der Schwangerschaft und im Wochenbett
  • Geburten pro Hebamme nach Deprivation und Bevölkerungsdichte
  • Versorgungsangebote von Hebammen zur Geburtsbegleitung
  • Betreuungsschlüssel bei der Geburt

Kapazitäten/Angebote von Hebammen in der Schwangerschaft und im Wochenbett

In Deutschland gibt es bisher keine Planung im Hinblick auf die benötigten und verfügbaren Hebammenleistungen.

Die Hebammenleistungen in der Schwangerschaft und im Wochenbett werden von freiberuflich tätigen Hebammen erbracht. Der Hebammenhilfevertrag zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) und den Hebammenverbänden regelt die Details der Leistungen und deren Vergütung. Die einzelnen Hebammen können diesem Vertrag mit ihren jeweiligen Angeboten beitreten. Die Zahlen zu den Angeboten beruhen auf den Angaben der Hebammen in der Vertragspartnerliste des GKV-SV.

Neben den absoluten Zahlen wird auch ein Bezug pro 1.000 Geburten hergestellt und es kann nach Bundesländern sowie nach Regionen mit unterschiedlicher Bevölkerungsdichte und unterschiedlichem Deprivationsgrad gefiltert werden.

Datengrundlage
Die Anzahl der Geburten in den Kreisen und kreisfreien Städten wurde dem interaktiven Online-Atlas des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR, INKAR-Datenbank) entnommen. Zusätzlich werden Regionen nach ihrer Siedlungsstruktur und ihrer sozioökonomischen Lage (Deprivation) unterschieden. Die Siedlungsstruktur folgt hierbei der laufenden Raumbeobachtung des BBSR und unterscheidet vier Typen, von dünn besiedelten ländlichen Kreisen bis kreisfreien Großstädten. Die sozioökonomische Lage einer Region wird anhand des „German Index of Socioeconomic Deprivation“ (GSID) des Robert Koch-Instituts in fünf Kategorien der sozioökonomischen Benachteiligung von niedriger bis hoher Deprivation eingeteilt (Michalski et al., 2022). Maßgeblich für diese Einteilung sind Indikatoren aus den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Einkommen.

Geburten pro Hebamme nach Deprivation und Bevölkerungsdichte

Es ist aus Studien bekannt, dass sozioökonomisch benachteiligte Frauen einen schlechteren Zugang zur Hebammenversorgung haben (Hertle et al., 2021a, Hertle et al., 2023). Neben der Anzahl verfügbarer Hebammen pro 1.000 Geburten kann es daher auch hilfreich sein, zu untersuchen, wie das Verhältnis von Geburten zu Hebammen in unterschiedlich deprivierten Regionen ist und ob es Unterschiede zwischen Regionen verschiedener Besiedlungsdichte gibt.

Datengrundlage
Die Anzahl der Geburten in den Kreisen und kreisfreien Städten wurde dem interaktiven Online-Atlas des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR, INKAR-Datenbank) entnommen. Zusätzlich werden Regionen nach ihrer Siedlungsstruktur und ihrer sozioökonomischen Lage (Deprivation) unterschieden. Die Siedlungsstruktur folgt hierbei der laufenden Raumbeobachtung des BBSR und unterscheidet vier Typen, von dünn besiedelten ländlichen Kreisen bis kreisfreien Großstädten. Die sozioökonomische Lage einer Region wird anhand des „German Index of Socioeconomic Deprivation“ (GSID) des Robert Koch-Instituts in fünf Kategorien der sozioökonomischen Benachteiligung von niedriger bis hoher Deprivation eingeteilt (Michalski et al., 2022). Maßgeblich für diese Einteilung sind Indikatoren aus den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Einkommen.

Versorgungsangebote von Hebammen zur Geburtsbegleitung

Frauen haben das Recht, den Geburtsort frei zu wählen. Daher müssen entsprechend diversifizierte Angebote zur Verfügung stehen (Geburt im Krankenhaus unter ärztlicher Leitung oder hebammengeleitet, außerklinische Geburt zu Hause oder in einer hebammengeleiteten Einrichtung).

Hebammenbegleitung ist im Krankenhaus durch angestellte oder freiberufliche Hebammen möglich und außerklinisch durch freiberufliche Hebammen. Die dargestellten Analysen beruhen auf der Vertragspartnerliste des GKV-SV (in der sich die Angebote „Begleit-Beleghebamme“ und „Dienst-Beleghebamme“ nicht unterscheiden lassen) und auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (angestellte Hebammen).

Betreuungsschlüssel bei der Geburt

Die S3-Leitlinie „Physiologische Geburt am Termin“ empfiehlt eine Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme während der Geburt. Wie zuverlässig eine solche Versorgung tatsächlich wahrgenommen werden kann, hängt stark von den jeweiligen Versorgungsstrukturen ab. Im außerklinischen Setting und wenn die Frau mit einer Begleit-Beleghebamme ins Krankenhaus geht, liegt stets eine Eins-zu-eins-Betreuung vor. Die Geburtsbegleitung durch Dienst-Beleghebammen sieht vertraglich mindestens eine Eins-zu-zwei-Betreuung vor. Wie viele Geburten angestellte Hebammen zeitgleich begleiten, ist aus den vorhandenen Daten nicht abbildbar.

Die dargestellten Angaben beruhen auf den Abrechnungsdaten der BARMER.

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