Ambulantisierungspotential in Deutschland
Die Vermeidung nicht notwendiger vollstationärer Behandlungen ist zentral für eine patientengerechte Gesundheitsversorgung. Im Interesse der Patientinnen und Patienten gilt es, unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und personelle Ressourcen auf Seiten der Leistungserbringer zu schonen, welche an anderer Stelle effektiver und effizienter eingesetzt werden könnten. Im internationalen Vergleich weist Deutschland jedoch einen hohen Anteil an stationär durchgeführten medizinischen Behandlungen auf, die eigentlich ambulant erfolgen könnten und sollten.
Vor diesem Hintergrund zielte das im Jahr 2020 in Kraft getretenen Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) auf eine Erweiterung des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe nach § 115b SGB V (AOP-Katalog). Der AOP-Katalog definiert hierbei grundsätzlich ambulant erbringbare Leistungen wie Operationen, aber auch Diagnostik und weitere nicht-operative Maßnahmen. Diese Leistungen können von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, aber auch ambulant durch Krankenhäuser erbracht werden.
Das im April 2022 veröffentlichte Gutachten zur Erweiterung des AOP-Katalogs unter Federführung des IGES machte in der Folge umfangreiche Vorschläge zur Aufnahme von rund 2.500 neuen Leistungen, die aus medizinischer Sicht grundsätzlich ambulant erbringbar sind.
Gleichzeitig schlugen die Gutachter einen Katalog an Kontextfaktoren vor, welche im Einzelfall eine stationäre Leistungserbringung begründen können.
Diese Kontextfaktoren umfassen beispielsweise schwere Erkrankungen der zu behandelnden Patientinnen und Patienten oder komplexe operative Eingriffe im selben Behandlungsfall.
Das BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg) widmete sich in zahlreichen Analysen der methodischen Verfeinerung und empirischen Bestimmung des Ambulantisierungspotentials bei vollstationären Fällen. In den hier bereitgestellten interaktiven Grafiken werden die zeitliche Entwicklung und räumliche Verteilung des Ambulantisierungspotentials in Deutschland in den Blick genommen. Die Basis zur Abschätzung des Ambulantisierungspotentials bilden dabei stets die durch das IGES-Gutachten als grundsätzlich ambulant erbringbar eingestuften Leistungen, auch wenn diese zum Teil nicht im gegenwärtig gültigen AOP-Katalog enthalten sind. Auf diese Weise soll der Blick auf das vollständige Ambulantisierungspotential in deutschen Krankenhäusern gerichtet werden.
Zeitliche Trends des Ambulantisierungspotentials
Die Vermeidung der stationären Erbringung ambulantisierbarer Leistungen ist aus Sicht der Patientinnen und Patienten wünschenswert und erklärtes Ziel des Gesetzgebers. Die hier bereitgestellten Abbildungen zeigen die zeitliche Entwicklung des Ambulantisierungspotentials und ermöglichen damit eine Einschätzung des Grades, in dem das Ziel eines Abbaus unnötiger vollstationärer Behandlungen erreicht wurde.
Die Analysen können nach Bundesland, Altersgruppen und Geschlecht der Patientinnen und Patienten differenziert werden.
Regionale Verteilung des Ambulantisierungspotentials
Die bestehenden Versorgungsstrukturen in Deutschland unterscheiden sich zum Teil deutlich zwischen einzelnen Regionen. Die hier zur Verfügung gestellten Abbildungen ermöglichen den Vergleich einzelner Kreise und Bundesländer hinsichtlich des bestehenden Ambulantisierungspotentials bei vollstationären Fällen.
Diese regionale Verteilung kann ebenfalls im Zeitverlauf analysiert werden.
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