Geburten nach Modus und Betreuungsschlüssel der Hebamme im Altersschnitt

Abgebildet sind alle stationär, in hebammengeleiteten Einrichtungen oder in der Häuslichkeit erfolgten Geburten mit Überleben von Mutter und Kind. Die Zahlen der BARMER wurden über die amtliche Geburtenstatistik (DESTATIS) auf Deutschland hochgerechnet.
Der Geburtsmodus wurde aus der DRG des stationären Falles ermittelt, bei außerklinischen Geburten wurde eine vaginale Geburt ohne operativen Eingriff unterstellt.
Von einer gesichert vorliegenden 1 zu 1 Hebammenbetreuung unter der Geburt („Mindestanzahl Geburten in 1 zu 1 Hebammenbetreuung“) wurde ausgegangen, wenn die Geburt außerklinisch erfolgte oder durch eine Begleit-Beleg-Hebamme abgerechnet wurde.
Die „Mindestanzahl Geburten in 1 zu 2 Betreuung“ beschreibt diejenige Geburten, bei denen die Geburt durch eine Dienst-Beleg-Hebamme abgerechnet wurde. Gemäß der Vereinbarung zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband dürfen nämlich Dienst-Beleghebammen maximal zwei Versicherte gleichzeitig betreuen (Quelle).
Von „Mindestanzahl“ ist die Rede, weil bei der Geburtsbegleitung durch am Krankenhaus angestellte Hebammen der Betreuungsschlüssel nicht zu ermitteln ist. Dort kann je nach Situation eine 1 zu 1 Betreuung oder die zeitgleiche Betreuung mehrerer Gebärender durch eine Hebamme stattgefunden haben.

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