Relative Häufigkeit von [Leistungen;{3}] in der Schwangerschaft nach Überwachungsbedarf

Datengrundlage: Ambulante und stationäre Diagnosen (ICD-10) sowie Einzelabrechnungen unter der Schwangerschaft sowie bei vorherigen Geburten.

Die Ultraschall- und CTG-Kontrollen wurden über Einzelabrechnungen gemäß des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sowie des Hebammenhilfevertrages identifiziert. Gezählt wurden die EBM-Ziffern 01772, 01773 und 33044 für den Ultraschall (Dopplersonografische Untersuchungen und der Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 01770 mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie im 2. Trimenon wurden nicht einbezogen). Für das CTG wurden die EBM-Ziffern 01785 und 01786 sowie die Hebammenziffern 0600, 0601 und 0602 herangezogen.

Bei Frauen mit einem erhöhten Überwachungsbedarf liegt mindestens einer der nachfolgenden Risikofaktoren/Befunde vor. Frauen ohne erhöhten Überwachungsbedarf weisen keine der nachfolgenden Risikofaktoren/Befunde auf.

Die Kriterien für einen erhöhten Überwachungsbedarf in der Schwangerschaft wurden entsprechend der Mutterschaftsrichtlinie definiert. Vergleiche ePaper Geburtshilfe und Hebammenversorgung Teil 3 – Häufigkeiten von Risikofaktoren und von CTG- und Ultraschallschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

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