Personen mit Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen [(ICD-10);: {6}]

Datenquelle: BARMER-Daten 2010–2024, standardisiert bzw. hochgerechnet basierend auf Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Bevölkerung in Bundesländern nach Geschlecht und Altersgruppen im jeweiligen Jahr (ab 2024 Bevölkerungsangaben gemäß Zensus 2022)

Hinweise des bifg:
Eine Übersicht aller Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier
Um aussagekräftige Informationen bezüglich der Anteile der Personen mit Inanspruchnahme zu erhalten, ist es notwendig, stets nur die Anspruchsberechtigten zu filtern. So müssen beispielsweise bei Krebsfrüherkennungs-Untersuchung beim Mann (01731) nur Männer ab einem Alter von 45 Jahren gefiltert werden. Bei der Interpretation gilt es weiterhin zu berücksichtigen, in welchen Abständen die jeweilige Vorsorgeuntersuchung zu Lasten der GKV übernommen wird. Informationen zu Anspruchsberechtigten sowie einzelnen Leistungen sind auch dem Arztreport im Kapitel 2.5 „Untersuchungen zur Früherkennung bei Erwachsenen“ zu entnehmen.
Aufgrund von Veränderungen in den Gebührenordnungspositionen sind nicht alle Zeitreihen vollständig:
2017 eingeführt: 01737, 01738, 01751
2018 eingeführt: 01747, 01748
2020 eingeführt: 01760, 01761, 01762, 01763, 01764, 01765, 01766, 01767, 01768, 01769
ab 2020 entfallen: 01730, 01733.

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