Inanspruchnahme ambulante ärztliche Versorgung

Datenquelle: BARMER-Daten 2010–2022, standardisiert bzw. hochgerechnet basierend auf Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Bevölkerung in Bundesländern nach Geschlecht und Altersgruppen im jeweiligen Jahr

Hinweise des bifg:
Behandlungsrate = Anteil Personen mit mindestens einer Leistungsabrechnung im Rahmen der ambulanten Versorgung in Prozent
Behandlungsfälle je Person = durchschnittliche Anzahl der je Person abgerechneten Behandlungsfälle (vgl. Erläuterungen zu Behandlungsfällen gesamt)
Behandlungskosten = durchschnittliche Behandlungskosten je Person in Euro (unter Zugrundelegung des jeweils gültigen Orientierungspunktwertes)
Leistungsabrechnungstage = durchschnittliche Anzahl Tage, an denen versichertenbezogen mindestens eine Leistung oder Pauschale im Rahmen der ambulanten Versorgung abgerechnet wurde
Personen mit Arztkontakt = Anzahl Personen mit mindestens einer Leistungsabrechnung im Rahmen der ambulanten Versorgung
Behandlungsfälle gesamt = Anzahl abgerechneter Behandlungsfälle. Ein hier gezählter Behandlungsfall fasst stets alle Leistungen einer Arztpraxis für einen Versicherten in einem Quartal zusammen. Behandlungsfälle resultieren aus einer traditionell quartalsbezogenen Abrechnung der Ärzte, bei der in früheren Zeiten von Ärzten je Patient ein Abrechnungsschein pro Quartal mit der KV abgerechnet wurde, auf dem alle hierzu erforderlichen Informationen vermerkt waren. Wird für einen Patienten in einer Praxis an einem Tag eines Quartals erstmals eine Leistung erbracht, entsteht automatisch ein Behandlungsfall. Diesem Fall werden dann gegebenenfalls auch alle weiteren Leistungen im selben Quartal zugeordnet.

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