Versicherte und Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
Datenquelle: Bundesanzeiger: Rechnungslegung der Krankenkassen nach § 305 b SGB V, Datenabzug: Januar 2026, eigene Berechnung.
Werte sind Jahresdurchschnittswerte.
Hinweis: Mitglied vs. Versicherter
Mitglieder sind unter anderem Arbeitnehmer, Auszubildende und Rentner sowie freiwillig Versicherte, die Beiträge zahlen.
Versicherte sind alle zahlenden Mitglieder sowie die beitragsfrei versicherten Personen, wie Kinder, Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.