Durchschnittliche finanzielle Belastung einer pflegebedürftigen Person in der stationären Pflege[Bundesland;: {2}]

Datenquelle: vdek-Basisdaten des Gesundheitswesens (2018–2025)

Hinweise des bifg:
Der Erhebungsstichtag ist jeweils der 01.01. des Jahres.

Berücksichtigt sind Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und pflegebedingte Aufwendungen. Zudem fallen Ausbildungskosten an, die seit dem Berichtsjahr 2025 integriert sind und im Bundesdurchschnitt bei 133 Euro liegen.

Seit 2022 werden von der Pflegeversicherung Zuschläge in Abhängigkeit der bisherigen vollstationären Pflegedauer übernommen. Im ersten Jahr 5 % des EEE, im zweiten Jahr 25 % des EEE, im dritten Jahr 45 % des EEE und ab dem vierten Jahr 70 % des EEE. Diese Zuschläge wurden zum 1. Januar 2024 erhöht auf 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten Jahr, 50 % im dritten Jahr und 75 % ab dem vierten Jahr. Diese Zuschläge sind hier nicht berücksichtigt.

Der in der Karte berechnete Bundesdurchschnitt weicht geringfügig von dem bundesweiten Gesamtwert im Balkendiagramm ab, da in der Karte kein gewichteter Mittelwert je Bundesland dargestellt wird.

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