Heilmittelerbringer in der GKV

Datenquelle: BARMER-Daten 2018–2022, KM 6-Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit, LEO-Datenbank des vdek

Hinweise des bifg:
SSSST = Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Heilmittelbetriebe sind die im jeweiligen Kalenderjahr für die GKV zur Abrechnung zugelassenen Einrichtungen. Im Bereich der Physiotherapie werden Zulassungen zudem differenziert nach Zusatzzertifikaten.
Patienten sind Versicherte mit mindestens einer abgerechneten Heilmittelverordnung im Kalenderjahr.
Nähere Informationen zur Methodik finden Sie im aktuellen BARMER Heilmittelreport.

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