Pflegebedürftige[nach Bundesland;: {4}]
Datenquelle: Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts, Fortschreibung des Bevölkerungsstands des Statistischen Bundesamts
Hinweise des bifg:
Der Stichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15.12., der für die Pflegegeldempfänger/-innen abweichend der 31.12.
2017: Weiblich einschließlich „ohne Angabe“ (nach Personenstandsgesetz) beim Geschlecht. Ab 2019: Personen mit „divers“ bzw. „ohne Angabe“ (Geschlecht nach § 22 Abs. 3 PStG) sind zufällig auf „männlich“ oder „weiblich“ verteilt.
Hinweise zu Pflegebedürftigen je 100.000 Einwohner:
Die Ermittlung erfolgt durch die Division der Anzahl der Pflegebedürftigen durch die Bevölkerung zum Jahresende multipliziert mit 100.000.