Pflegebedürftige[nach Bundesland;: {4}]
Datenquelle: Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts, Fortschreibung des Bevölkerungsstands des Statistischen Bundesamts
Hinweise des bifg:
Der Stichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15.12., der für die Pflegegeldempfänger/-innen abweichend der 31.12.
2017: Weiblich einschließlich „ohne Angabe“ (nach Personenstandsgesetz) beim Geschlecht. Ab 2019: Personen mit „divers“ bzw. „ohne Angabe“ (Geschlecht nach § 22 Abs. 3 PStG) sind zufällig auf „männlich“ oder „weiblich“ verteilt.
Hinweise zu Pflegebedürftigen je 100.000 Einwohner:
Die Ermittlung erfolgt durch die Division der Anzahl der Pflegebedürftigen durch die Bevölkerung zum Jahresende multipliziert mit 100.000.
Die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ergibt sich aus der Summe der Leistungsbezieher von Pflegegeld, Pflegesachleistung, vollstationärer Pflege und den Anteil der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, die diese Leistungen nicht beziehen.