Pflegeeinrichtungen nach Träger[Träger;: {4}]
Datenquelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Pflegestatistik (2017, 2019, 2021 und 2023)
Hinweise des bifg:
Der Erhebungsstichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15.12., der für die Pflegegeldempfänger:innen abweichend der 31.12.
Es wird unterschieden zwischen ambulanten Pflegediensten, Einrichtungen, die ausschließlich teilstationäre Pflege anbieten („nur teilstationäre Pflege“), und Einrichtungen, die vollstationäre Pflege anbieten („vollstationäre Pflege“). In vielen vollstationären Einrichtungen wird zudem auch teilstationäre Pflege angeboten. Diese werden in der vollstationären Pflege berücksichtigt.