Zahnärztliche Versorgung bei Pflegebedürftigen


Datenquelle: BARMER-Daten 2013–2024; standardisiert basierend auf Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Bevölkerung in Bundesländern nach Geschlecht und Altersgruppen im jeweiligen Jahr.




Bei dem Ort der Pflege handelt es sich um die Pflegesituation. Hier wird zwischen pflegebedürftigen Personen in der ambulanten oder stationären Versorgung und nicht-pflegebedürftigen Personen (ohne Pflegegrad) unterschieden. Bei der Kennzahl „Inanspruchnahme Zahnarztkontakt“ werden alle Personen berücksichtigt, bei denen mindestens eine Gebührennummer aus dem BEMA-Katalog abgerechnet wurde. Für die Kennzahl „Inanspruchnahme weitergehenden Leistungen“ wurden die Nummern 01, 01k,  03, 04, Ä1, ePA1, ePA2, 107, 151, 152, 153, 154, 155, 161, 162, 165, 171, 172, 173, 174, 181 und 182 als rein diagnostisch gewertet und damit ausgeschlossen. Bei dieser Kennzahl sollen die therapeutischen Leistungen im Fokus stehen. 


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