Inanspruchnahme palliativer Versorgung

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Diese Grafik stellt die Inanspruchnahme der Hauptformen palliativer und hospizlicher Versorgung im letzten Lebensjahr nach KV-Region und Jahr (ab 2016) sowie weiterer Filter dar.

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pallCompare Monitor: Inanspruchnahme palliativer Versorgung

Datenquelle: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER, pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung IfA/UKJ
Zitieren als: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER, 2024, pallCompare Monitor: Inanspruchnahme palliativer Versorgung.
Methodische Details sind dem Dokument „Datengrundlagen und Methoden zum pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung“ zu entnehmen.

Rate in %: Anteil von Verstorbenen mit mindestens einer Leistungsabrechnung im Rahmen der jeweiligen Versorgungsform im letzten Lebensjahr.
Anzahl: Anzahl von Verstorbenen mit mindestens einer Leistungsabrechnung im Rahmen der jeweiligen Versorgungsform im letzten Lebensjahr.
Grundgesamtheit: alle Verstorbenen; einschränkbar über Filterungen.
Die Inanspruchnahme mehrerer Versorgungsformen ist möglich.

  • AAPV: Allgemeine ambulante Palliativversorgung
  • BQKPmV: Besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung
  • AAPV/BQKPmV: AAPV oder BQKPmV
  • SAPV: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  • Stationäre PV: Palliativversorgung im Krankenhaus
  • Hospiz: stationäre Hospizleistungen
  • PV gesamt: mindestens eine der o.g. Hauptformen palliativer Versorgung

Grunderkrankungen: Versicherte mit der Grunderkrankung „Tumor“ können weitere Grunderkrankungen aufweisen. Für Versicherte in allen weiteren Grunderkrankungsgruppen ist die Grunderkrankung „Tumor“ ausgeschlossen.

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