Interaktive Deutschlandkarte für [Leistungen;{3}] je 1.000 Schwangerschaften

Der nicht-invasive Pränataltest auf die fetalen Trisomien 13, 18 und 21 (NIPT) ist seit 2012 als Selbstzahlerleistung (IGeL) verfügbar. Zum 1. Juli 2022 wurde NIPT in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen und wird seitdem von den Krankenkassen erstattet.

Ausgewertet wurden die Erstattungen für NIPT (EBM-GOP: 01870), Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) zum NIPT (EBM-GOP: 01789) und Beratung nach GenDG bei positivem NIPT (EBM-GOP: 01790). Weiterhin wurden Zahlen zu den invasiven Untersuchungen Amniozentese (EBM-GOP: 01781) und Chorionzottenbiopsie (EBM-GOP: 01787) ausgewertet. Die Grundgesamtheit bildeten Schwangerschaften (inkl. Aborte), denen mindestens eine Abrechnung für die Betreuung einer Schwangeren (EBM-GOP: 01770) zugeordnet werden konnte.

Datenquelle: Abrechnungsdaten der bei der BARMER versicherten Frauen.

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