Beginn palliativer Versorgung

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Diese Grafik stellt den Beginn der Hauptformen palliativer und hospizlicher Versorgung im letzten Lebensjahr nach KV-Region und Jahr (ab 2016) sowie weiterer Filter dar.

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pallCompare Monitor: Beginn palliativer Versorgung

Datenquelle: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER, pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung IfA/UKJ
Zitieren als: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER, 2024, pallCompare Monitor: Beginn palliativer Versorgung.
Methodische Details sind dem Dokument „Datengrundlagen und Methoden zum pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung“ zu entnehmen.

Beginn: durchschnittliche Anzahl Tage vor dem Tod.
≥ 30 Tage, Rate in %: Anteil Verstorbene, bei denen die jeweilige Versorgungsform erstmals 30 Tage vor dem Tod oder früher abgerechnet wurde.
≤ 3 Tage, Rate in %: Anteil Verstorbene, bei denen die jeweilige Versorgungsform (SAPV) erstmals in den letzten 3 Tagen vor dem Tod abgerechnet wurde.
Grundgesamtheit: Verstorbene, die die jeweilige Versorgungsform (bei PV gesamt: irgendeine palliative Versorgungsform) mindestens einmal im letzten Lebensjahr in Anspruch genommen haben; einschränkbar über Filterungen.
 

  • AAPV: Allgemeine ambulante Palliativversorgung
  • BQKPmV: Besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung
  • SAPV: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  • Stationäre PV: Palliativversorgung im Krankenhaus
  • Hospiz: Hospizstationäre Hospizleistungen
  • PV gesamt: mindestens eine der o.g. Hauptformen palliativer Versorgung


Grunderkrankungen: Versicherte mit der Grunderkrankung „Tumor“ können weitere Grunderkrankungen aufweisen. Für Versicherte in allen weiteren Grunderkrankungsgruppen ist die Grunderkrankung „Tumor“ ausgeschlossen.

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