pallCompare Monitor: Inanspruchnahmeraten der Hauptversorgungsformen bei Verstorbenen mit Palliativversorgung
Datenquelle: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER, pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung IfA/UKJ
Zitieren als: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER, 2024, pallCompare Monitor: Inanspruchnahmeraten der Hauptversorgungsformen palliativer Versorgung bei Verstorbenen mit Palliativversorgung.
Methodische Details sind dem Dokument „Datengrundlagen und Methoden zum pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung“ zu entnehmen.
Inanspruchnahmerate: Anteil von palliativ versorgten Verstorbenen mit mindestens einer Leistungsabrechnung im Rahmen der jeweiligen Versorgungsform im letzten Lebensjahr.
Grundgesamtheit: Verstorbene, die mindestens eine Form von Hospiz- bzw. Palliativversorgung mindestens einmal im letzten Lebensjahr in Anspruch genommen haben; einschränkbar über Filterungen.
Die Inanspruchnahme mehrerer Versorgungsformen ist möglich.
- AAPV: Allgemeine ambulante Palliativversorgung
- BQKPmV: Besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung
- AAPV/BQKPmV: AAPV oder BQKPmV
- SAPV: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
- Stationäre PV: Palliativversorgung im Krankenhaus
- Hospiz: stationäre Hospizleistungen
Grunderkrankungen: Versicherte mit der Grunderkrankung „Tumor“ können weitere Grunderkrankungen aufweisen. Für Versicherte in allen weiteren Grunderkrankungsgruppen ist die Grunderkrankung „Tumor“ ausgeschlossen.