Inanspruchnahmeraten weiterer palliativer Versorgung

pallCompare

Diese Grafik stellt die Inanspruchnahme von ambulanten (palliativen) Pflegeleistungen und weiteren Formen/Kombinationen palliativer Versorgung im letzten Lebensjahr nach KV-Region, Raumordnungsregion (ROR), Kreis und Jahr (ab 2016) dar.

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Interaktive Deutschlandkarte für pallCompare Monitor: Inanspruchnahmeraten weiterer palliativer Versorgung

Datenquelle: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER, pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung IfA/UKJ
Zitieren als: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER, 2024, pallCompare Monitor: Inanspruchnahmeraten weiterer palliativer Versorgung.
Methodische Details sind dem Dokument „Datengrundlagen und Methoden zum pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung“ zu entnehmen.

Inanspruchnahmerate: Anteil von Verstorbenen mit mindestens einer Leistungsabrechnung im Rahmen der jeweiligen Versorgungsform im letzten Lebensjahr.
Grundgesamtheit: alle Verstorbenen; einschränkbar über Filterungen.

  • Palliative HKP: palliative häusliche Krankenpflegeleistungen (SGB V)
  • HKP ab amb. PV: häusliche Krankenpflegeleistungen (SGB V) ab erster ambulanter Palliativleistung (AAPV, BQKPmV, SAPV) in den letzten 3 Lebensmonaten
  • HKP: häusliche Krankenpflegeleistungen (SGB V)
  • Ambulante Pflege: ambulante Pflegeleistungen (SGB XI)
  • Ambulante PV: AAPV oder BQKPmV oder SAPV
  • nur AAPV/BQKPmV, keine SAPV: AAPV oder BQKPmV, aber nicht SAPV
  • nur SAPV, keine AAPV/BQKPmV: SAPV, aber nicht AAPV oder BQKPmV
  • SAPV-VO: SAPV-Verordnung
  • SAPV-VO Krankenhaus: SAPV-Erstverordnung durch einen Krankenhausarzt
  • nur stationäre PV: nur stationäre, keine ambulante Palliativversorgung (AAPV/BQKPmV/SAPV)
  • SPV (spezialisierte Palliativversorgung): SAPV, stationäre PV
  • SHPV (spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung): SAPV, stationäre PV, Hospiz
  • Palliativleistung in Krankenhausambulanz: Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte mit Abrechnung palliativer Leistungen

  • Palliativmedizinische Tagesklinik: tagesklinische Palliativleistungen
  • Tageshospiz: Tageshospizleistungen

Grunderkrankungen: Versicherte mit der Grunderkrankung „Tumor“ können weitere Grunderkrankungen aufweisen. Für Versicherte in allen weiteren Grunderkrankungsgruppen ist die Grunderkrankung „Tumor“ ausgeschlossen.
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