Ergebnisqualität palliativer Versorgung

pallCompare

Diese Grafik stellt die Ergebnisqualität palliativer und hospizlicher Versorgung von Verstorbenen mit Palliativversorgung im letzten Lebensjahr nach KV-Region, Raumordnungsregion (ROR), Kreis und Jahr (ab 2016) dar. 

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Interaktive Deutschlandkarte für pallCompare Monitor: Ergebnisqualität palliativer Versorgung

Datenquelle: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER, pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung IfA/UKJ
Zitieren als: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER, 2024, pallCompare Monitor: Ergebnisqualität palliativer Versorgung.
Methodische Details sind dem Dokument „Datengrundlagen und Methoden zum pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung“ zu entnehmen.

Ergebnisqualität gemessen anhand von verschiedenen Outcome-Indikatoren, jeweils als Anteil derjenigen Verstorbenen, für die der jeweilige Sachverhalt zutrifft bzw. für die die jeweilige Leistung mindestens einmal abgerechnet wurde in %.
Grundgesamtheit: Verstorbene, die Palliativversorgung mindestens einmal im letzten Lebensjahr in Anspruch genommen haben (falls bei dem entsprechenden Indikator für Ergebnisqualität (s.u.) nicht anders angegeben); einschränkbar über Filterungen.

  • Krankenhausaufenthalt: neu beginnender Krankenhausaufenthalt in den letzten 30 Lebenstagen
  • Krankenhausaufenthalt ohne PV: neu beginnender Krankenhausaufenthalt ohne palliative Leistungen in den letzten 30 Lebenstagen
  • Rettungsdiensteinsatz: Rettungsdiensteinsatz in den letzten 30 Lebenstagen
  • Krankenhausnotfallbehandlung: Krankenhausnotfallbehandlung mit vorherigem Rettungsdiensteinsatz in den letzten 30 Lebenstagen
  • Kassenärztlicher Notdienst: Inanspruchnahme des kassenärztlichen Notdienstes in den letzten 30 Lebenstagen
  • Chemotherapie: Chemotherapie in den letzten 30 Lebenstagen bei Versicherten mit Tumorerkrankung
  • ITS-Aufenthalt: intensivmedizinischer Krankenhaushausaufenthalt in den letzten 30 Lebenstagen
  • Parenterale Ernährung: parenterale Ernährung in den letzten 30 Lebenstagen bei Versicherten ohne gastrointestinalen Tumor oder gastrointestinale Metastasen
  • Magensonde-Anlage/Wechsel: Anlage oder Wechsel einer Magensonde/PEG in den letzten 30 Lebenstagen bei Versicherten ohne gastrointestinalen Tumor oder gastrointestinale Metastasen

Grunderkrankungen: Versicherte mit der Grunderkrankung „Tumor“ können weitere Grunderkrankungen aufweisen. Für Versicherte in allen weiteren Grunderkrankungsgruppen ist die Grunderkrankung „Tumor“ ausgeschlossen.

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