An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner und absolut

Datenquelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes (gbe-bund): An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten (Anzahl). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Geschlecht, Teilnahmestatus, Arzt- und Psychotherapeutengruppe, Datenabzug August 2023; nach: Kassenärztliche Bundesvereinigung: Bundesarztregister (BAR); Statistisches Bundesamt (Destatis): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes: Bevölkerung: Bundesländer, Stichtag, Altersjahre (Code: 12411-0013); Datenabzug August 2023

Hinweise der Datenquelle:
Teilnehmende Ärzte (vollständige Bezeichnung: an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte) sind Ärzte, die Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ambulant behandeln dürfen. Die Summe der Teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten ergibt sich aus der Summe der Vertragsärzte bzw. -psychotherapeuten, Partner-Ärzte bzw. -psychotherapeuten, angestellten Ärzte bzw. Psychotherapeuten in Einrichtungen, angestellten Ärzte bzw. Psychotherapeuten in freier Praxis, ermächtigten Ärzte bzw. Psychotherapeuten.
Die ausgewiesenen Werte beziehen sich auf den 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres.
Ab 2009 werden unter den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzten auch die angestellten Hausärzte ausgewiesen. Dies war vorher auf Grund fehlender Kennzeichnung dieser Ärzte als Hausärzte nicht möglich.
Seit dem Berichtsjahr 2013 werden die Biochemikerinnen und -chemiker nicht mehr bei den übrigen Arztgruppen, sondern bei den Laborärztinnen und -ärzten ausgewiesen.
Seit dem Berichtsjahr 2013 werden Lungenärztinnen und -ärzte nicht mehr als separate Arztgruppe ausgewiesen, sondern der Arztgruppe der Internistinnen und Internisten zugewiesen.
Bis zum Berichtsjahr 2012 werden die Strahlentherapeutinnen und -therapeuten den Radiologinnen und Radiologen zugewiesen.
Bis einschließlich 1992 liegen Daten nur für das frühere Bundesgebiet vor.
Bis zum Berichtsjahr 2012 wird diese Arztgruppe den übrigen Arztgruppen zugewiesen: Humangenetikerinnen und -genetiker, Physikalische und Rehabilitative Medizinerinnen und Mediziner, Transfusionsmedizinerinnen und -mediziner

Hinweise des bifg:
Anders als in der Quelle werden die Chirurginnen und Chirurgen sowie Orthopädinnen und Orthopäden in der kompletten Zeitreihe zusammengefasst und nicht erst ab dem Jahr 2019.

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