Langzeitschmerzmitteltherapie bei ambulanten Patientinnen und Patienten ohne Tumordiagnose
Datenquelle: BARMER-Daten 2020–2021, nach Fünf-Jahres-Altersgruppen und Geschlecht standardisiert und hochgerechnet auf die Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes basierend auf Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2021
Studienpopulation: Erwachsene Versicherte ohne Tumordiagnose (ICD-Kodes C00 bis C97) durchgängig versichert im Betrachtungsjahr 2021 beziehungsweise bei in 2021 Verstorbenen im Jahr vor dem Versterben.
Wegen der unterschiedlichen Alters- und Geschlechtsstruktur der Bevölkerungen der verschiedenen Bundesländer und der alters- und geschlechtsabhängigen Häufigkeit der Schmerzmitteltherapie sind Vergleiche zwischen den Bundesländern nur in den nach Alter und Geschlecht getrennten Untergruppen sinnvoll. Bei dem Vergleich der hier dargestellten Ergebnisse mit den Zahlen aus dem Arzneimittelreport 2023 kann es aufgrund der gewählten Hochrechnungsmethode zu Abweichungen kommen.
Es wurde die im ambulanten Sektor verordnete Schmerzmittelmedikation betrachtet. Im stationären Sektor verabreichte oder im Rahmen der Selbstmedikation mit oder ohne ärztliche Empfehlung angewandte Medikamente können mit den Daten nicht abgebildet werden. Ebenso gilt das für Rezepte, die ausgestellt, aber nicht eingelöst wurden. Die Auswertungen unterscheiden die Schmerzmittel nach Nichtopioiden und Opioiden. Zu den Nichtopioiden gehören die beiden Gruppen „Nichtsteroidale Antiphlogistika und Antirheumatika“ (ATC-Kode M01A) und „Andere Analgetika und Antipyretika“ (ATC-Kode N02B). Entsprechende Schmerzmittelwirkstoffe in den Kombinations-ATC-Kodes M01BA und R05XA werden in die Auswertungen einbezogen und unter den ATC-Kodes der Einzelsubstanzen angegeben. Pflanzliche (M01BP, N02BP) und homöopathische (M01BH, N02BH) Wirkstoffe wurden nicht einbezogen. Bei den Opioiden (ATC-Kode N02A) wurde (Levo-)Methadon (ATC-Kodes N02AC06/-52) nicht berücksichtigt, da die Wirkstoffe in der Regel zur Substitution bei der Suchttherapie verwendet werden.
Als Langzeittherapie wurde eine Behandlung mit mehr als 91 Tagesdosen (defined daily dose [DDD]) über einen Zeitraum von über 91 Tagen definiert, das heißt, der Abstand zwischen Einlösung der ersten und letzten Verordnung beträgt mindestens 91 Tage.
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