Personen mit ambulant dokumentierten Diagnosen nach Diagnosekapiteln

Datenquelle: BARMER-Daten 2010–2023, standardisiert bzw. hochgerechnet basierend auf Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Bevölkerung in Deutschland nach Geschlecht, Altersgruppen und Bundesländern im jeweiligen Jahr

Hinweise des bifg:
Anzahl/Anteil Personen mit mindestens einer Diagnose im betrachteten Kapitel (ohne Berücksichtigung der als Ausschlussdiagnosen gekennzeichneten Kodes) im Rahmen der ambulanten Versorgung in Prozent
Nicht aufgeführt wird das Kapitel XX „Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität“, welches keine Diagnosen, sondern äußere Ursachen von Gesundheitsschädigungen kodiert. Das Kapitel XXII „Schlüsselnummern für besondere Zwecke“ beinhaltet vorläufig und temporär definierte Diagnoseschlüssel zu Erkrankungen, die noch nicht ausreichend in der regulären Systematik der ICD-10 kodiert werden können, wozu im Jahr 2020 insbesondere auch alle Diagnosen einer COVID-19-Erkrankung zählten. Da vor 2020 Diagnosen aus diesem Kapitel kaum kodiert wurden, ist es hier gleichfalls nicht dargestellt.

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