Personen mit Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen [(ICD-10);: {6}]

Datenquelle: BARMER-Daten 2010–2022, standardisiert bzw. hochgerechnet basierend auf Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Bevölkerung in Bundesländern nach Geschlecht und Altersgruppen im jeweiligen Jahr Hinweise des bifg: Eine Übersicht aller Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie unter https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/ Um aussagekräftige Informationen bezüglich der Anteile der Personen mit Inanspruchnahme zu erhalten, ist es notwendig, stets nur die Anspruchsberechtigten zu filtern. So müssen beispielsweise bei Krebsfrüherkennungs-Untersuchung beim Mann (01731) nur Männer ab einem Alter von 45 Jahren gefiltert werden. Bei der Interpretation gilt es weiterhin zu berücksichtigen, in welchen Abständen die jeweilige Vorsorgeuntersuchung zu Lasten der GKV übernommen wird. Informationen zu Anspruchsberechtigten sowie einzelnen Leistungen sind auch dem Arztreport im Kapitel 2.5 „Untersuchungen zur Früherkennung bei Erwachsenen“ zu entnehmen. https://www.bifg.de/publikationen/reporte/arztreport-2022 Aufgrund von Veränderungen in den Gebührenordnungspositionen sind nicht alle Zeitreihen vollständig: 2017 eingeführt: 01737, 01738, 01751 2018 eingeführt: 01747, 01748 2020 eingeführt: 01760, 01761, 01762, 01763, 01764, 01765, 01766, 01767, 01768, 01769 ab 2020 entfallen: 01730, 01733.

bifg - BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung Vollbildmodus beenden

Einen Moment bitte

Grafik und Daten werden geladen ...

Your browser does not support the canvas element.

Für eine optimale Darstellung und Funktionalität unserer interaktiven Grafiken nutzen Sie bitte einen aktuellen Browser wie z.B. Chrome, Safari oder Firefox.