Arbeitsunfähigkeit nach Pflegequalifikation und Wirtschaftszweig[ Wirtschaftszweig;: {3}]

Datenquelle: BARMER-Daten 2017 bis August 2022; es wurde selektiert auf Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren. Für die Vergleichbarkeit sind die untersuchten Berufsgruppen auf die Alters- und Geschlechterverteilung der Pflegefachkräfte unter den BARMER-Versicherten standardisiert worden.

Hinweise des bifg:
Dargestellt werden die Arbeitsunfähigkeiten (AU) des Personals in pflegebezogenen Einrichtungen und anderen Wirtschaftszweigen in Bezug auf die Anzahl der AU-Fälle und die AU-Tage. Die AU-Fälle geben die Anzahl der monatlichen Arbeitsunfähigkeiten je 1.000 Beschäftigte wieder und bilden damit die Häufigkeit der ausgewählten Erkrankung ab. Die AU-Tage sind die monatlich gemeldeten Tage je 1.000 Beschäftigte.

Dabei wird unterschieden zwischen Arbeitsunfähigkeiten mit einer COVID-19-Diagnose (ICD-10-Codes U07.1, U07.2, U07.3, U07.4, U07.5, U08, U09, U10) oder weiteren Diagnosengruppen (Atemwegserkrankungen, Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems/Bindegewebes, Psychische und Verhaltensstörungen, Verletzungen oder Vergiftungen) sowie der Kategorie"sonstige Diagnosen", die alle übrigen Diagnosen umfasst.

Die Berufe werden unterschieden in:
- Pflegefachkraft (Krankenpflegefachkräfte, Kinderkrankenpflegefachkräfte, Altenpflegefachkräfte)
- Pflegehilfskraft (Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe)
- sonstiger Beruf (alle anderen Berufe)

Die Wirtschaftszweige werden unterschieden in:
- Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Praxen etc.)
- sonstige Sozialdienste (ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflege, Behinderteneinrichtungen etc.)
- Pflegeheim
- sonstiger Wirtschaftszweig (alle anderen Wirtschaftszweige z. B. Landwirtschaft, öffentliche Verwaltung, Baugewerbe etc.)


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