ICD-10-Diagnosegruppen-basierte Schätzung von Bedarf und Inanspruchnahme an Palliativversorgung

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Diese Grafik stellt die ICD-10-Diagnosegruppen-basierte Schätzung von potenziellem Bedarf und Inanspruchnahme an Palliativversorgung im letzten Lebensjahr dar. 

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pallCompare Monitor: ICD-10-Diagnosegruppen-basierte Schätzung von Bedarf und Inanspruchnahme an Palliativversorgung

Datenquelle: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER, pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung IfA/UKJ
Zitieren als: Institut für Allgemeinmedizin/Universitätsklinikum Jena & BARMER (2024) pallCompare Monitor: Inanspruchnahme palliativer Versorgung je Grunderkrankung.
Methodische Details sind der zugehörigen Publikation sowie dem Dokument „Datengrundlagen und Methoden zum pallCompare Monitor Hospiz- und Palliativversorgung“ zu entnehmen.
 

  • Potenzieller palliativer Versorgungsbedarf: Rate in % = Anteil von Verstorbenen, bei denen im letzten Lebensjahr mindestens eine ambulante oder stationäre Diagnose einer relevanten ICD-10-Diagnosegruppe (Slotina et al. 2024) dokumentiert war
  • Potenzieller palliativer Versorgungsbedarf: Anzahl (BARMER) = Anzahl von verstorbenen BARMER-Versicherten, bei denen im letzten Lebensjahr mindestens eine ambulante oder stationäre Diagnose einer relevanten ICD-10-Diagnosegruppe (Slotina et al. 2024) dokumentiert war
  • Inanspruchnahme palliativer Versorgung: Rate in % = Anteil von Verstorbenen, die im letzten Lebensjahr mindestens eine Leistungsabrechnung für Palliativversorgung hatten (PV-gesamt), d.h. für allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV), Besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung (BQKPmV), Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), stationäre Palliativversorgung im Krankenhaus oder Versorgung im Hospiz.
  • Inanspruchnahme palliativer Versorgung, Anzahl (BARMER) = Anzahl der verstorbenen BARMER-Versicherten, die im letzten Lebensjahr mindestens eine Leistungsabrechnung für Palliativversorgung hatten (PV-gesamt), d.h. für allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV), Besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung (BQKPmV), Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), stationäre Palliativversorgung im Krankenhaus oder Versorgung im Hospiz.

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