Analysepapier zu Botendiensten von Apotheken

Nikolaus Schmitt, Danny Wende

Seit Mai 2020 vergüten die gesetzlichen Krankenkassen die Lieferung von verordneten Arzneimitteln zum Patienten nach Hause. Anfangs befristet mit netto 5,00 Euro pro Lieferung, ab Oktober 2020 dann dauerhaft mit netto 2,50 Euro.
Die Analysen zeigen, dass die Anzahl der Botendienste in den ersten 24 Monaten nach Einführung dieser Leistung erstaunlich gleichförmig ist. In allen betrachteten Monaten lag die Quote der mittels Botendienst abgegebenen Arzneimittel bei lediglich etwa sieben Prozent. Auch für hochbetagte Patientinnen und Patienten über 80 Jahre liegt die Botendienstquote nur leicht höher, bei etwa neun Prozent. Damit ist der Botendienst nach wie vor eher eine Randerscheinung bei der Arzneimittelabgabe. Ein weiteres interessantes Ergebnis ist die erheblich ungleiche Quote zwischen den Bundesländern – hier liegen Rheinland-Pfalz und das Saarland an der Spitze. Ob der Patient in der Stadt oder auf dem Land wohnt, hat hingegen kaum Einfluss auf die Botendienstquote, wohl aber auf die räumliche Entfernung zum Lieferort.
Diese und weitere analytische Ergebnisse sowie die Entwicklung in den ersten 24 Monaten beinhaltet das Analysepapier Botendienste durch Apotheken.

Keywords:Botendienst, Lieferung Arzneimittel, Apothekenlieferung, Arzneimittelversand, Bringdienst Apotheken PDF, 501.78 KB DOI 10.30433/ePGSF.2022.008 CC BY-ND 4.0
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