Raten der AU-Diagnosen akuter Atemwegserkrankungen bei BARMER-Versicherten

Datenquelle: Routinedaten der BARMER

Hinweise:
Datenstand: 12.08.2024
Die noch sehr unvollständigen letzten 2 Wochen der Arbeitsunfähigkeiten werden nicht dargestellt. Die Fallzahlen, insbesondere der letzten 10 dargestellten Wochen, können sich aufgrund späterer Meldungen bei den Aktualisierungen noch erhöhen.

AU-Erkrankte sind diejenigen Versicherten, die innerhalb einer Kalenderwoche an mindestens einem Tag arbeitsunfähig (AU) erkrankt waren.

Die ICDs für akute respiratorische Erkrankungen entsprechen der ARE-Definition des RKI, ergänzt um Diagnosen, die niedergelassene Ärzte wahrscheinlich zur COVID-19-Kodierung verwenden.
Weiterhin wurden die Erkrankungen gruppiert und hierarchisiert (0-5), um auch bei Vorliegen mehrerer Diagnosen pro AU-Fall jeweils eine eindeutige Zuordnung zu einer Erkrankungsgruppe zu ermöglichen.
0 - COVID-19 (U07.1, U07.2, U07.3, U04.9, B34.2, B97.2)
1 - Grippe (J09-J11)
2 - Pneumonie (J12-J18)
3 - Exacerbation (J44.0)
4 - Sonst. Atemwegsinfekt (J01-J06, J20-J22)
5 - Banaler Infekt (J00, B34.9)
Dadurch werden zudem Mehrfachzählungen vermieden.
Qualifizierungskennzeichen (G für"gesichert", V für"Verdacht auf", Z für"Zustand nach") werden auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur unvollständig kodiert und daher nicht ausgewertet. Diagnosen mit dem Qualifizierungskennzeichen A für"Ausschluss" werden seit dem 14.10.2020 bei der Zählung ausgeschlossen, weswegen sich die Anteile und auch die absoluten Zahlen geringfügig verändern.

Die KW 53 und KW 1 haben meist weniger als 7 Kalendertage, weil der Jahreswechsel diese beiden Wochen verkürzt. Zudem enthalten sie auch noch Feiertage, so dass typischerweise in diesen Wochen viel weniger AUs als in den angrenzenden Wochen ausgestellt werden.

Unter Anspruchsberechtigte sind die Versicherten zu verstehen, die prinzipiell Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V haben. Hierunter fallen z.B. Arbeitnehmer, ALG-I-Bezieher, hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte, sofern sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Wahlerklärung abgegeben haben, nach der die Mitgliedschaft den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld umfassen soll.

Mit dem Jahr 2022 lässt sich ein Anstieg von Krankmeldungen und Fehlzeiten verzeichnen, der alle in vorausgehenden Zeiträumen von Jahr zu Jahr beobachteten Veränderungen übersteigt. Dies lässt sich insbesondere bei Atemwegsinfekten beobachten. Eine wesentliche Ursache dürften hierbei deutlich gehäuft auftretende Infekte im Zuge der sich wieder normalisierenden Kontakte und der damit zwangsläufig auch verstärkten Keimexposition nach einer längeren Phase mit nur geringer Keimexposition in der Bevölkerung sein. Zudem könnten auch die telefonische Krankschreibung sowie die im Jahr 2022 fortschreitend implementierte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu einer höheren Zahl an gemeldeten Arbeitsunfähigkeiten beigetragen haben.

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Die Daten zu den Arbeitsunfähigkeiten aufgrund akuter Atemwegserkrankungen werden regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert.

„Sonst. Atemwegsinfekt“ umfasst typische Infektionen der oberen und unteren Atemwege wie zum Beispiel „Entzündungen der Nasennebenhöhlen“ oder „Bronchitis“ und unter einem „banalen Infekt“ ist zum Beispiel ein Schnupfen zu verstehen. „Exacerbation“ meint hier eine Infektion der unteren Atemwege bei vorbestehender chronischer obstruktiver Lungenkrankheit.